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Verpflegungspauschale (LKW-Fahrer im In- und Ausland)?

Hallo,

ich hätte da eine Frage bezgl. der Steuererklärung.

Also der Betrag (Bsp. 2900 €) auf dem jährlichen Ausdruck/Ersatz der Lohnsteuerkarte in Zeile 20 und die Bescheinigung vom Arbeitgeber über (Bsp. 2900 €) über gezahlte steuerfreie Verpflegungspauschalen stimmen überein.

Bei meinem Steuerprogramm wird aber eine Nachzahlung aufgezeigt. Weiß jemand wie das zustande kommt? Weil gewöhnlich müsste es doch +/- 0 aufgehen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar

Update:

wo genau, also unter welcher Rubrik ist das bei den Werbungskosten einzutragen? Vielen Dank schonmal

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hast Du denn auch die entsprechenden Verpflegungspauschalen bei den Werbungskosten eingetragen?

    Wenn nicht, rechnet das Steuerprogramm die vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlten Verpflegungspauschalen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzu und berechnet entsprechend die festgesetzte Einkommensteuer (was falsch wäre).

    Quelle(n): Nachtrag: Auf dem Formular (Anlage N) muss das in Zeile 52 bis 56 unter "Pauschbeträge für Mehraufwand für Verpflegung" eingetragen werden. Wie Du über dein Steuerprogramm da hin kommst, k.A., dass ist von Programm zu Programm unterschiedlich. Aber irgendwo müssen da ja auch Eintragungen zu Mehraufwand für Verpflegung möglich sein.
  • Dagi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Also +/- 0 ist auch nicht das wahre.da man ja gerne etwas wieder bekommen möchte.

    du hast zu wenig ab zusetzen z.B Arbeitsbekleidung.Versuch es mit den Auslandsspesen 24€ Deutschl. 36 € Nl =12€ Differenz

    http://www.postsitter.de/reisen/spesen.htm

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