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Waffenschein zum beruflichen Zweck.?
Hallo liebe Community,
und zwar geht es um Waffen zum beruflichen Zweck. Es geht hier nicht um Bodyguard oder Polizisten. Darf man eigentlich auch für andere Berufe einen Waffenschein machen? Wie zum Beispiel als Getränkelieferant der Luxus Flaschen verkauft und Ware im Auto von mehr als 200.000 € hat? Könnte man in so einen Fall ein Waffenschein machen zur selbstverteidigung vor Überfälle ?
Bitte Antworten von Leuten die sich in diesem Gebiet auskennen.
schon jetzt danke für eure Antworten!
Ja, die Waffe in dem Fall soll aber nicht zum Vergnügen sein oder zur Beschäftigung sein! Die in Texas besitzen auch Waffen ohne das sie gebraucht werden. Sie soll zu berufliche Zwecke genutzt werden.
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
da das Leben eines Menschen noch immer höher eingeschätzt wird, wie der Verlust von Eigentum, sehe ich dahingehend ( Luxus Flaschen ) die Chance gegen 0 tendieren, einen Waffenschein zu bekommen.
die Erlaubnis Waffen ( wieso Plural?? ) zu führen geht immer Hand in Hand, mit dem Besitzt einer WBK, damit ist die gesetzliche Grundlage zur Sach und Waffenkunde, wie den Kauf und Besitz geschaffen Auch ein Jäger muss diese haben, um sich Waffen zu kaufen, diese zu Besitzen und die nötige Munition dafür zu erstehen.
Wenn also die Rechtsgüter die es zu verteidigen gilt, so niedrige sind, wird einem Waffenschein und somit dem Tragen ( Führen ) einer Schusswaffe nicht zugestimmt.
§§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 WaffenG, Waffen erwerben und die tatsächliche Gewalt über diese ausüben.
§§ 10 Abs 4 WaffenG, Führen von Schusswaffen
"TM"
Quelle(n): Sportschütze, Waffeninhaber - LeonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst eine Berechtigung zum Tragen einer Schusswaffe beantragen, wenn du Werttransporte durchführst ... die darfst du dann jedoch nur bei dir haben, wenn du tatsächlich etwas transportierst.
Normale Warensendungen haben damit nichts zu tun ... Jeder Trucker, der Uhren oder sonst etwas für 1 Million auf dem Hänger hat, muss ohne Knarre auskommen.
- riverhineLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn du nicht in Bereichen arbeitest, wo das Tragen von Waffen erforderlich ist (Sicherheitsdienste, Werttransportfirmen) dann wirst du es schwer haben, einen Waffenschein oder eine Waffenkarte für SchuÃfähige "scharfe" Waffen zu bekommen. Für diesen Selbstverteidigungszweck würde auch eine sogenannte "Gaspistole oder SchreckschuÃwaffe" ausreichend sein, diese wird dir dann eher genehmigt werden, wenn du alle benötigten Bedingungen erfüllst und nachdem du ein Reifezeugnis (Prüfung) beim Gemeindeamt abgelegt hast.
Beachte bitte, daà das Führen von SchuÃwaffen jeglicher Art, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich streng gehandhabt wird und Waffen die in einem Bundesland erlaubt sind, können bereits im benachbarten Bundesland verboten sein.
- aronphoenixLv 5vor 1 Jahrzehnt
Wenn die zuständige Behörde das als "Bedürfnis" ansieht, dann geht das natürlich.
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- vor 1 Jahrzehnt
@Pav
sobald Du nachweisen kannst das es wichtig ist das Du einen Waffenschein benötigst
erhältst Du einen, das heiÃt wenn Du Dich als Geld und Werttransporteur verdingen
willst, wenn Du als Personenschützer eine Person beschützen willst, aber so einfach ist
es auch nicht denn hier muss geklärt werden wie hoch die Gefahr für Deinen Klienten ist,
für einen Chef zb der eine Firma hat die Plastik herstellt wirst Du wohl keinen bekommen
ist es aber ein Chef der Ackermann heiÃt und eine Bank führt würdest Du einen bekommen.
Es sind so viele Dinge zu beachten die den Rahmen hier sprengen würden deshalb
habe ich Dir noch einen Link beigesteuert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_%28Deuts...
hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen
g
Quelle(n): ich selber habe die Waffensachkunde gemacht spreche daher aus erfahrung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
vielleicht können wir da mal einwenig verreisen nach AMERIKA ::: TEXAS da geht das klar... da kann man eine Knarre mithaben..