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Kann mein Vermieter den Aufenthalt meines Freundes in meiner Wohnung verbieten ?
Hallo an alle ! Ich habe folgendes Problem: mein Freund und meine Nachbarin mögen sich gar nicht, sie gehen sich zwar aus dem Weg, jedoch kam es neulich zu einer verbalen Auseinandersetzung. Jetzt droht sie ihm mit einer Anzeige und hat meine Vermieter darüber informiert. Ich möchte gern vorbereitet sein, und würde gerne wissen, ob meine Vermieter den Aufenthalt meines Freundes in meiner Wohnung am WE oder auch mal zwischendurch untersagen dürfen ! Meine Nachbarin ist nicht Mieterin sondern Besitzerin des Nachbarhauses und zugegebenermaßen gewöhnungsbedürftig, aber eben meine Nachbarin ... wäre nett, wenn mir jemand mit Sicherheit sagen könnten, was meine Vermieter dürfen und was nicht !
Wir haben nicht vor HIER zusammenzuziehen, mein Freund ist wirklich nur am WE oder mal in der Woche da ! Meine Nachbarin hat mit meinen Verrmietern an sich nix zu tun, aber die wohnen hier schon seit Generation, und wir haben uns eben unterzuordnen, wenn ihr versteht was ich meine ... mein Freund will bloss mich und meine Kinder schützen, ist zwar aller Ehren wert, aber manchmal muss man wohl diplomatisch sein ...
17 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
einen besuch von deinem freund dürfen sie nicht verbieten auch mal einen besuch über nacht nicht
einmal im monat.
nur wenn er bei dir einzieht oder täglich bei dir schläft muß du es deinem vermieter sagen und er muß im mietvertrag mit eingeschrieben sein.
dies sagt der mieterbund
Besuch
(dmb) Mieter dürfen in ihrer Wohnung so oft und so viel Besuch empfangen, wie sie wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hier um Herren- oder Damenbesuch handelt, wie lange der Besuch bleibt, ob er regelmäßig oder unregelmäßig kommt, all das geht den Vermieter nach Informationen des Deutschen Mieterbundes nichts an. Klauseln im Mietvertrag, die ein Besuchsverbot aussprechen oder Einschränkungen dieses Besuchsrechts vornehmen, sind regelmäßig unwirksam. Der Vermieter darf den Mieterbesuch auch nicht dadurch verhindern, dass er von seinem „vermeintlichem“ Hausrecht Gebrauch macht und dem Besucher das Betreten des Hauses verbietet.
Gleichgültig, ob im Mietshaus ein Hundehaltungsverbot besteht oder nicht, der Mieter darf auch Besuch empfangen, der einen Hund mitbringt.
Nur ausnahmsweise kann der Vermieter "Hausverbot" für einen Besucher verhängen. Beispielsweise dann, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt Ruhestörungen begangen hat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Flur, Keller usw. beschädigt hat.
Besucher dürfen selbstverständlich auch in der Mieterwohnung übernachten. Sie dürfen auch über längere Zeit hinweg in der Mieterwohnung bleiben. Der Mieter kann seinem Besucher auch Haus- und Wohnungsschlüssel überlassen, und der Besucher darf sich auch bei Abwesenheit des Mieters in der Mietwohnung aufhalten.
Wenn der Besucher allerdings länger als 6 Wochen am Stück in der Mieterwohnung lebt, hat der Vermieter durchaus das Recht nachzufragen, ob der „Besucher“ nicht tatsächlich schon Mitbewohner oder Untermieter geworden ist. In diesen Fällen müsste der Vermieter informiert und um Erlaubnis gefragt werden, der „Besucher“ müsste unter Umständen in die Betriebskostenumlage mit einbezogen werden.
Quelle(n): http://www.mieterbund.de/867.html - TriPo2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo! Es gibt einen Unterschied zwischen Dauergast und Besucher. Einen Dauergast kann u.U. verboten werden - oder es werden extra Kosten verlangt (Wasser usw.). Besuch kann und darf Dir der Vermieter nicht verbieten.
Quelle(n): Link zum Thema Besuch im Allgemeinen http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllg... Hier das ganze nochmals etwas ausführlicher: http://www.anwaltseiten24.de/mietrecht-lexikon/bes... - vor 1 Jahrzehnt
Nein kann sie nicht.... der Vermieter ebensowenig. (Du darfst deinen Freund nur nicht längere Zeit bei dir wohnen lassen ^^)
Mehr gibt es dazu nicht zu schreiben.
- mfwenzelLv 4vor 1 Jahrzehnt
Die Anwesenheit deines Freundes kann er natürlich nicht verbiete. Wenn dein Freund aber quasi bei dir wohnt, musst du dies dem Vermieter mitteilen, da sich die Wohnung ja "doppelt" abnutzt.
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- fellmanLv 4vor 4 Jahren
nein. erstens gibt es kein gesetz über das in vielen mietverträgen niedergeschriebene haustierverbot, weshalb dieses auch ungültig ist. der vermieter kann aber die haltung von kampfhunden verbieten. deinen kater kannste getrost einziehen lassen. sollte er jedoch nicht kastriert sein, kannste schwierigkeiten wehen der geruchsbelästigung bekommen. ansonsten steht dem nix im wege. ich wünsche dem kater, dass er sich im neuen heim wohlfühlt!
- BeraterinLv 4vor 1 Jahrzehnt
Hallo meine Liebe,
so so, dein Freund lässt sich also provozieren, *lach*...
Hey, was hälst du davon, wenn du in einem solchen Fall dich mal an eine Freundin wendest, die dich aufklären und aufbauen kann???
Dein Herzblatt darf 6 Wochen am Stück da sein! Keine Panik auf der Titanik... Ansonsten trommelst du mal all deine Freunde aus NRW (?) und RP (?) usw zusammen und machst Randale!!!
Nein, Spass beiseite! Cool bleiben und mit Ruhe die negative Energie der Nachbarin im Keim ersticken lassen!
Wie wäre es mal mit einem Meditationskurs??? *lach*
Ok, ich wünsche euch, dass wieder Ruhe einkehrt, dass dein Freund ruhiger wird, deine Kids weiterhin Sonnenscheine sind und du gut vermittelst!!!
Übrigens finde ich es mal richtig gut, dass du bei dir als alleinerziehende Mutter einen Mann hast, der dort ordentlich auf den Tisch haut! Es gilt ebenso Aussage gegen Aussage! Also nicht einschüchtern lassen!!!
Liebe Grüsse die Caro aus DU *grins*
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo
Also dein Freund darf bis zu 6 wochen in deiner Wohnung sich aufhalten muss dann für ein bis zwei tage woanders sein und dann könnt ihr das wiederholen da kann kein Vermieter was sagen. Klar ist der Vermieter will logischerweise Ruhe in seinem Haus haben kann jeder verstehen demnach dürft ihr dann nicht übermäßig laut sein, aber wenn du Kids hast dann wird das wohl nicht der Fall sein, also keine Beunruhigung nötig. Wenn es aber immer Theater gibt mit der Nachbarin solltest du vielleicht überlegen dir eine andere Wohnung zu suchen, der Ruhe wegen (für dich die kids und deinem Freund) Hoffe konnte dir weiter helfen.
Viel Erfolg noch
LG Conny
Quelle(n): Ich helfe meinem Vermieter daher weiss ich das - HimmelsternLv 5vor 1 Jahrzehnt
Der Vermieter kann nicht verbieten dass ihr Freund sie am WE besuchen kommt, aber ich würde ihrem Freund raten lieber einmal ein Wort zu schlucken als Streitereien zu haben mit Menschen die es darauf anlegen, lieber höflich sein, dass ärgert sie mehr als wenn er sie dumm anredet!
Quelle(n): Meine Meinung und Idee - Mazda_MX5Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Grüß Dich, Sunflower.
Sei unbesorgt - es kann Dir NICHT verboten werden :-)
Aber ich würde sämtliche Auseinandersetzungen mit ihr meiden.
Ich weiß, es wird nicht ganz so einfach sein.
Alles Gute für Euch.
Liebe Grüße
- vor 1 Jahrzehnt
Hab auch mal irgendwo gelesen, dass ein Aufenthalt bis 3 oder 4 Wochen als Besuch gilt. Und den dürfen Vermieter nicht verbieten.
Ralf
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Solange dein Freund nicht bei dir einzieht und dort wohnt kann er gar nichts. Denn das würde deine Rechte einschränken, sollte er es trotzdem versuchen, dann würde ich ihn auf diesen Umstand aufmerksam machen.
Gruß
Franky