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Aus Eingliederungsvereinbraung zurück treten ?
Hi
Soweit ich informiert bin, muss man, wenn man sich arbeitslos meldet wohl eine Eingliederungsvereinbraung unterschreiben.
Ich selbst hab sowas mal vor Jahren unterschrieben, wo ich arbeitslos war und das Ding heute wieder gefunden und mir mal genau durch gelesen.
Fakt ist, das Ding wiederspricht zum Teil völlig unserem Grundgesetz und ich seh hier nen Punkt der mal erwähnt werden sollte.
Zum Beispiel dürfte jemandem, wenn er einen Job ablehnt, keine Strafte drohen, bzw eine Strafe vollzogen werden.
Oder aber darf man nicht gezwungen werden so ein Ding zu unterschreiben, Art 2 GG.
Wie sieht es denn nun aus, hat denn der Arbeitslose das Recht, davon zurück zu treten, zum Beispiel weil er nicht richtig belehrt wurde ?
Im Prinzip reicht es ja, wenn das Teil nicht vorgelesen wurde und der Arbeitslose sagt, das er nicht lesen könne, hat sich aber geschämt, das zu sagen.
In jedem Falle ist das Ding grob rechtswiedrig und mir scheint es so, asl sei das Ding dafür da um nach der Unterschrift mit den Afrbeitslosen machen zu können, was die Leute dort wollen.
Ich fins ne absolute Sauereiund bin von unserem "Sozialstaat" mehr als enttäuscht .
5 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Was für eine "Strafe" wird denn dort angedroht, wenn man einen Job ablehnt? Da wird wohl kaum von einer strafbaren Handlung die Rede sein, höchstens von Leistungskürzungen, wenn ein zumutbarer Job abgelehnt wird. Das ist im eigentlichen Sinn keine "Strafe". Sei froh, daß es staatliche Unterstützung für Arbeitslose gibt. Du kannst ja gerne darauf verzichten, dann mußt Du die Vereinbarung auch nicht unterschreiben.
Einfach mit der Begründung nicht richtig lesen zu können kann man nicht von einem Vertrag zurücktreten. Wenn Du trotzdem etwas unterschreibst, ohne zu wissen welche Verpflichtungen Du eingehst, bist Du selbst schuld, du hättest im Zweifelsfall eben nachfragen müssen. Nur wenn Dir der Vertragspartner etwas völlig anderes erzählt hat oder Dich zur Unterschrift gedrängt hat, ohne Dir die Möglichkeit zu geben, die Vereinbarung durchzulesen, hättest Du evtl. eine Chance. Die Frage ist jedoch: Warum? Sind Dir dadurch irgendwelche Nachteile entstanden, die Du hättest vermeiden können, wenn Du ausführlich belehrt worden wärst? In dem Fall wäre evtl. eine Klage vor dem Sozialgericht angebracht.
Ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist das wohl nicht. Bei einem regulären Arbeitgeber mußt Du wohl auch mit Konsequenzen rechnen, wenn Du Dich weigerst eine Dir zugetragene Aufgabe zu erledigen.
- U MLv 4vor 1 Jahrzehnt
Ich hatte vor Jahren mal das Problem so eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben zu sollen, was ich aber nicht getan habe. Die Arbeitsvermittler wurden dann bei mir ausgetauscht (3 mal ), in der Hoffnung das einer mit Biss dabei ist, der mich schon dazu bekommen würde. Es war dem nicht so. Ich hatte zu der Zeit im Internet ein internes Arbeitspapier (Argumentationsrichtlinie) der Bundesagentur gefunden, wie man mit nicht willigen umzugehen bzw. zu argumentieren hat. Gut das ich immer einen Schritt voraus war, und es so nie dazu kam. Es hat absolut nichts mit fordern und fördern zu tun, nur mit unter Druck setzen und zwar mit Hilfe der finanziellen Stellschrauben.
- reGnauLv 7vor 1 Jahrzehnt
@ Angelo: DTO.
Ich sehe nämlich keinen Grund, warum ich nicht erst dann einen Job annehmen sollte, wenn es auch DER Job ist, den ich die nächsten 20 Jahre meines Berufslebens guten Gewissens tun kann und genau da beisst sich der Hund in den Schwanz.
Die Arge versucht nämlich ohne überhaupt irgendwelche Rücksicht darauf zu nehmen, ob jemand einen bestimmten Job machen kann, weil er nicht die passenden Voraussetzungen dafür hat, denjenigen in Jobs zu vermitteln.
Fakt ist, dass mir beispielsweise mittlerweile 2X ein Job als Integrationshelfer angeboten wurde.
Da ich keine Ausbildung zum Sozialarbeiter habe, habe ich bei der ersten Stelle erst mal nachgehört und gefragt, ob die denn Anerkennungspraktikanten zum Erzieher nehmen, da hiess es dann: NEIN, das ist eine Stelle für einen ausgelernten!
Und ich habe schon klar und deutlich darauf hingewiesen, dass ich mich AUF GAR KEINEN FALL in Kindergärten bewerben KANN, da ich Diabetikerin bin und bei einem schweren Unterzucker eventuell recht grosse Probleme auftreten könnten!
DAS will aber keiner Akzeptieren von diesen Typen!
Statt dessen wird immer noch drauf gehauen und JEDE HILFE wird verweigert, denn: ICH habe einen Platz gefunden, aber der Schulplatz wird mir einfach verweigert! MIT WELCHEM RECHT EIGENTLICH?
Einen Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten.
Grundsätzlich beim Abschluss einer Versicherung immer darauf achten, dass Verwaltungsrechtsschutz mit drin enthalten ist, sonst sieht man wirklich alt aus. :-(
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- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du redest Unsinn! Wenn die EV grundgesetzwidrig wäre, hätte sich schon längst ein Kasper gefunden, der das eingeklagt hätte.