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Kann mein Chef mich rückwirkend kündigen?
Hallo,ich brauche dringend einen Rat von Euch.
Es handelt sich um meinen Arbeitsplatz. Am 20.06.10 rief mein Chef mich an und sagte mir,das er mich zum 01. kündigen muss.Ich ging davon aus das er den 01.07.10 meinte,heute bekomme ich meine Kündigung,in der ich zum 31.05.10 gekündigt wurde mit dem Datum vom 31.05.10. Ist das alles so rechtens
Ich bin seit vier Jahren in der Firma. Der Kündigungsgrund ist weil die Firma keine Aufträge mehr bekommt.
Nein Gehalt für Juni wurde nicht gezahlt obwohl ich gearbeitet habe
8 Antworten
- AchilliLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, das kann er nicht. Er hat die Kündigungsfristen einzuhalten. Bist du schon vor dem Kündigungstermin schon nicht mehr zur Arbeit gegangen? Oder hattest du einen schlimmen Konflikt mit deinem Arbeitgeber, so dass er dich mit sofortiger Wirkung kündigen kann? Selbst dann muss er dir das Sofort mitteilen und den Grund angeben, denn normalerweise hat der Arbeitgeber einen vorher abzumahnen. Ohne vorherige Abmahnung ist eine Kündigung ebenfalls nicht möglich. Ich gehe mal davon aus, dass du dich nicht mit ihm geschlagen hast oder grob fahrlässig gegen deinen Arbeitfsvertrag verstoßen hast oder ähnliches. In solchen Fällen kann auch ohne Abmahnung gekündigt werden. Jedoch alles nicht rückwirkend. Auf alle Fälle würde ich dagegen Widerspruch einlegen und auf die Kündigungsfrist bestehen.
- BerniLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eine rückwirkende Kündigung ist auf keinen Fall zulässig. Lege sofort schriftlich Widerspruch (per Einschreiben mit Rückschein) mit Begründung gegen die rückwirkende Kündigung ein.
Wende dich sofort ans Arbeitsamt.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
NEIN! Das kann und darf er nicht. Eine Kündigungsschutzklage wäre ratsam.
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- vor 1 Jahrzehnt
das kommt drauf an was du getan hast?
Oder ob du noch in der probezeit bist usw! wenn du nicht mehr in der probezeit bist kann er dich nicht so einfach kündigen es sei du hast gestohlen oder so!
oder warst du krank ??wenn du krank warst und keine krankmeldung hattest dann kann er dich auch schmeisen !
aber nieemals rückwirkend soweit ich weis!
ich rate dir geh unbedingt zu einem Rechtsanwalt, ich wurde mal gekündigt als ich krank war und eine krankmeldung hatte !! ich bin zu einem Rechtsanwalt und der hat für mich rausgekämpft das ich wieder zurück in die firma gekonnt hätte aber mich dann für eine auszahlung entschieden habe...wer geht schon bei sowas wieder gern zurück...
also wie gesagt schnell zu einem rechtsanwalt der kann dir super helfen! weil sowas ist nicht normal!!
- helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Gehe sofort zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lege gegen die Kündigung "Widerspruch" ein. Dafür hast du ab Tag der Kündigungszustellung nämlich nur 4 Wochen Zeit. Die Kündigung ist unrechtmäÃig. Rückwirkend kann keiner gekündigt werden. Klage auch gleichzeitig den noch ausstehenden Arbeitslohn mit ein. Aber hierüber wird dich der Anwalt schon beraten.
Quelle(n): Arbeit in RA Kanzlei. - JonaLv 6vor 1 Jahrzehnt
Vorsicht !
Gehe hin und lass das korrigieren. Rückwirkend darf er nicht kündigen !
Du bekommst sonst eine Sperre beim Amt - soll heiÃen kein Geld - weil Du Dich demnach zu spät arbeitslos gemeldet hast.
Also geh schleunigst zum Arbeitsgericht - auch wegen des nicht gezahlten Gehalts.
MfG
- GabiLv 6vor 1 Jahrzehnt
was geht denn da ab?? hoffe,du hast fuer juni schon dein gehalt?? wenn ja, auf gar keinen fall zurueck geben. wenn nein wuerde ich es einklagen..so ein a.... gglg, gabi