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Anonym
Anonym fragte in Unterhaltung & MusikUmfragen & Abstimmungen · vor 1 Jahrzehnt

Gibt es einen Paragraphen im Gesetz, der mir verbietet, nackt meine Blumen auf der Terrasse zu gießen?

Ja - es hat einige Nachbarn .....aber die werden ja nicht gezwungen - hin zugucken (obwohl es sich lohnen würde)

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein. Aber es gibt da auch noch den Anstand.

    Vielleicht kannst du dir aber nichtmal mehr ein Höschen leisten. Du solltest bei den Nachbarn sammeln.

  • ,
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    als frau darfst du, was dem manne verboten ist....

    (na, gibts da einen aufschrei wegen sexismus?)

    § 183

    Exhibitionistische Handlungen

    (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

    (3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

    (4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

    2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

    bestraft wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mich stört so was nicht.:-)))

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es mag zwar einige erregen, aber sobald sich andere dadurch gestört fühlen, ist und bleibt es eine Erregung öffentlichen Ärgernisses:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentl...

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip nicht, wenn sich Nachbarn allerdings belästigt fühlen, dann schon. Du müsstest also für einen ausreichenden Sichtschutz sorgen. Ob es sich lohnt oder nicht, liegt allerdings im Auge des Betrachters.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So einen Paragraphen gibts natürlich nicht, aber es könnten dich trotzdem Nachbarn oder Autofahrer wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses anzeigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Diesen Paragraphen kannst du ignorieren. Giesse du deine Blümchen, wie du es für richtig hältst. Es gibt sogar Leute, die Hausfrauen anzeigen, die Sonntags auf der Terrasse bügeln. Ich hab auch schon nachts die Wäsche reingeholt, bei einem Gewitter und hatte auch nichts an. Das muss doch möglich sein. Allerdings ist mir auch schon durch die Blume mitgeteilt worden, dass man in unsre Wohnung reinschauen kann. Und ich hab halt zu Hause nicht immer was an, ich will meine gesamte klassische Schönheit auch mal ganz unbeschwert genießen.

    Und da brauche ich auch keinen, der mich auf den "Anstand" hinweist. Was ist denn daran unanständig?

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Selbstverständlich gibt es für diese Tat auch einen Paragraphen, nämlich den über die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" !

    Wenn deine Nachbarn dich nackt sehen können und sich in ihrem Schamgefühl verletzt sehen, kannst du eine Anzeige bekommen.

    Deine Begründung, niemand braucht ja hinsehen, zieht allerdings vor Gericht nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer seine Blumen nackt gießen will, soll das tun. In der Klappse sind noch Zimmer frei.

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