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Diebstahl Eventuell nur verwarnung?

Hey mein bester Freund und ich waren leider letztens so dumm und leider was angetrunken und sind über einen Zaun geklettert und haben ein Fahrrad geklaut. Dann wurden wir von der Polizei erwischt. Wir haben uns direkt entschuldigt und alles zugegeben anschließend haben wir das Fahrrad zurück geschoben. Das ist das erste mal das ich polizeilich aufgefallen bin und jetzt hab ich riesen Angst das ich was in mein Führungszeugnis kommt weil ich bin sehr sozial arrangiert mach gerade ein Freiwilliges Soziales Jahr und will danach Erzieher werden. Könnte ich das Glück haben das es bei einer Verwarnung bleibt ?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    sei froh, dass nicht mein fahrrad war...

    ein eintrag dürfte dir aber sicher sein!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es werden nicht alle Verurteilungen in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

    Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

    Wenn Dein Freund und Du keine Ladung zur Polizei ( Vernehmungsprotokoll ) zur Weiterleitung

    Jugendgericht erhalten werdet , so haben die Polizeibeamten 2 Augen zugedrückt .

    Sollte jedoch der versuchte Diebstahl gerichtlich verfolgt werden , so werdet ihr vermutlich

    mit einem Strafbefehl ( Geldstrafe ) davon kommen , zumal ihr noch nicht einschlägig

    in Erscheinung getreten ward .

    Nächstes mal 2 Bierchen weniger trinken .: - )

  • vor 1 Jahrzehnt

    Viele Leute sagen hier nicht die ganze Wahrheit und wenn sie nach vielen " erfolgreichen " Diebstählen mal erwischt werden, jammern sie mit einer Legende rum sie wären besoffen gewesen und das erste Mal erwischt worden usw.

    Es wird sich herausstellen - ob und ggf. - du ERSTTÄTER mit Trunkenheit warst. Wenn keine Blutprobe entnommen wurde, kannst du mal selber beweisen, dass du was getrunken hattest denn das wird dir als Schutzbehauptung ausgelegt !

    Ich freue mich immer, wenn man MIR - mein Fahrrad klaut ! ( die andern auch ) !

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es zu einer Anzeige kommt, darf dein Führungszeugnis durch diesen Vorfall ergänzt werden.

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  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bringst ja wirklich die besten Voraussetzungen mit, um Erzieher zu werden. Die Zöglinge können dann

    ja von deinen Erfahrungen provitieren.

    Die Polizei legt für Langfinger eine Akte an. Wenn es dein erster Diebstahl war, ist es durchaus möglich, dass es bei Sozialstunden bleibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange dieses Vergehen nicht an die Staatsanwalt weiter geleitet wird und es zu keiner Verhandlung kommt- bleibt es nur bei einetr Verwarnung der ötlichen Polizeih

    Vorbestraft bist Du nur wenn es zur einer Verhandlung kommt und die Dir eine Stafe auferlegen

    Fals Euch aber der Besitzer anzeigt wegen Diebstahl- geht es bis ans Gericht

    Also wenn der Besitzer wirklich von allem mitbekommen hat - dann entschuldigt Euch bei ihm- persönlich- damit er Euch nicht anzeigt Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    selbst wenn es zu einer verurteilung kommt, wuerde das in einem fuehrungszeugnis erst ab 90 tagessaetzen strafe bzw 90 tagen gefaengnis auftauchen. (erwachsenenstrafrecht, jugendstrafrecht duerfte noch um einiges grosszuegiger sein)

    in deinem fall wird die strafe mit ziemlicher sicherheit eher geringer sein, wohl kaum mehr als ein paar sozialstunden, wenn ueberhaupt. ueber deine zukunft brauchst du dir also keine sorgen zu machen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es wird wahrscheinlich bei einer Verwarnung bleiben. Allerdings hast ja jetzt die Hosen gestrichen voll und solltest dir zu Herzen nehmen und das nächste Mal vorher denken und dann handeln.

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