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auto zerkratzt und verbeult durch 3 jähriges kind wer haftet ?
wir haben uns ende letzten jahres ein Neu-wagen gekauft,welcher nun bei nichtgebrauch vor der türe auf gekennzeichneten Parkplätze am straßenrand steht.Nun hat ein nicht ganz 3 jähriger junge,welcher alleine ohne Aufsicht draußen rumlief sich gedacht,er könne mein auto als klettergerüst missbrauchen. er kletterte vorne auf die motorhaube und hat mir dort mehrere kleine beulen verursacht.ein Nachbarskind hat dieses beobachtet und an mich raran getragen hinten hat er mir unter anderem noch ein kleines andenken in die türe geritzt.( sieht aus als hätte er eine kleine sstrich-listeerstellt)
als ich an die mutter des kleinen schadenssersatzansprüche stellte,sagte sie mir ganz klar sie würde nicht zahlen,da der kleine nicht sstraf mündigsei.nun ist meine frage ,wie soll man da verfahren ?haben kinder im alter unter 7 jahre einen freifahrschein ?was mache ich jetzt,welche schritte kann man nun gehen .
muss ich strafanzeigebei der polizei erstellen ?
16 Antworten
- SpiritLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Mutter unterliegt der Aufsichtspflicht. Wer lässt denn einen nicht einmal drei jährigen Jungen allein auf der Straße spielen? Allein das gehört ja schon angezeigt.
Entweder zahlt die Haftpflicht-Versicherung der Eltern, oder eben die Eltern selbst, falls sie keine haben.
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
So, ein Nachbarskind hat das beobachtet - ob du mit dieser Zeugenaussage vor Gericht durchkommst, erscheint zweifelhaft.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
...Die Mutter hat ein Aufsichtspflicht! Außerdem ist es empfehlenswert jeder Familie d Kinder hat eine Versicherung zu machen, wenn Kinder d Besitz anderen beschädigen...!
Selbstverständlich steht es dir zu d Polizei auf zu suchen und einen Anzeige zu machen, wenn die Eltern des Kindes nicht selbst d schaden bei ihre Versicherung melden und d Schaden begleichen!
...an stelle große zu maulen sollte die Mutter froh sein wenn d Jugendamt nicht an d Tür steht..da ein Kind unter 5-6 Jahre kann man NIEMALS alleine auf d Straße lassen! Nicht einmal auf d Bürgersteig spielen lassen!
- @lmkickerLv 6vor 1 Jahrzehnt
Mach ne Anzeige. Die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlt normalerweise. Wenn sie keine Versicherung haben musst du die Kohle einklagen.
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- NostradamusLv 6vor 1 Jahrzehnt
Den Satz
Eltern haften für ihre Kinder,
den Satz vergessen wir ganz schnell, denn jeder haftet nur für sein Verschulden. Auch wenn der Unsinn an jeder Baustelle steht.
Die Frage die sich hier stellt ist, haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt. Wenn ja haften sie dafür, wenn nein bleibt der Schaden an dir kleben. Mit 3 Jahren ist ein Kind noch nicht so alt das es die Folgen von seinem Verhalten voll begreifen kann, es ist erst ab 7 Jahre deliktsfähig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit
Hier kommt es jetzt wirklich darauf an ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Hat das Kind schon öfters Autos als Klettergerät benutzt, könnte man davon ausgehen, ja, damit hätte gerechnet werden müssen, und entsprechend vorbeugen müssen. Dann haften die Aufsichtspersonen. Wenn es das erste mal war, dann nicht.
Wie weit ein Kind mit 3 Jahren ständig beaufsichtigt werden muss, darüber kann man geteilter Meinung sein. Kinder müssen sich entwickeln können, dazu gehört auch ein gewisser Freiraum. Da reicht es wenn das Kind hin und wieder aus der Wohnung beobachtet werden kann. Kinder können nicht in der Wohnung eingesperrt werden, das geht nicht.
Das es sich hier um Zivilrecht handelt ist eine Strafanzeige Nonsens.
Es geht nur eine Schadensersatzforderung an die Aufsichtsperson stellen und hoffen das sie zahlt. Zahlt sie nicht freiwillig, bzw. falls vorhanden, deren Haftpflichtversicherung, bleibt nur der Klageweg. Wobei auch bewiesen werden muss wer der Verursacher war.
Wenn jetzt ein Richter entscheiden muss, kommt im Urteil seine persönliche Meinung ins Spiel. Rechtsanwälte kennen meist die Richter und können die Chancen einschätzen falls es zu einer Klage kommt. Dann werden auch die anderen Umstände ( Wohnlage, Spielmöglichkeit, Möglichkeit zur Aufsicht, Alter und Entwicklung des Kindes, spielt es öfters alleine usw. ) gewürdigt. Und dann kann es nur sein das ein Teil des Schadens ersetzt wird.
Frage also einen Anwalt vor Ort der kennt die Richter und kann dir deine Chance nennen. Falls Du Vollkasko hast, auch mit der in Verbindung setzen, kann sein das sie den Schaden versuchen bei der Aufsichtsperson geltend zu machen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Die Erziehungsberechtigten haften für ihre Brut. Hoffentlich hat sie eine Haftpflichtversicherung.
- kurt jLv 7vor 1 Jahrzehnt
kannst du mir einmal erklären wie ein 3 jähriger stift auf dein auto klettern kann, da ist er meines erachtens noch zu klein für, ich würde mir den nachbar jungen einmal zur brust nehmen, oder hast du andere beweise die hieb und stichfest sind woraus zu ersehen ist das der kleine es tatsächlich gewesen ist
- Lisa <3Lv 4vor 1 Jahrzehnt
Wenn du 100%ig Beweisen kannst, und zwar nicht nur durch die Aussage eines anderen Kindes, sondern die eines Erwachsenen kannst du die Eltern haftbar machen.
Klingt allerdings nicht danach.
- vor 1 Jahrzehnt
gib spirit die beste antworte-genau auf den punkt gebracht...
- vor 1 Jahrzehnt
die Mutter muss den Schaden ihrer Haftpflichversicherung melden, diese zahlt den Schaden, und genau dafür ist die da, völlig unabhängig von Strafmündig....zumal Du ihr drohen kannst wegen verletzter Aufsichtspflicht, bzw Zahlungsverweigerung ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER