Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Betrieb zahlt die Sozialversicherung der Angestellten nicht. Was tun?

Eine Freundin war ein paar Monate lang bei einer Firma angestellt, die inzwischen pleite ist (Gesellschaftsform war eine 'UG').

Nun hat sich herausgestellt, dass dieser Betrieb die einbehaltene Sozialversicherung seiner Arbeitnehmer niemals abgeführt hat, die Lohnsteuer wahrscheinlich auch nicht.

Die Geschäftsführer sind nicht mehr zu erreichen, keiner weiß was.

Was könnte meine Freundin unternehmen und welche Auswirkungen wird das auf ihre Steuererklärung haben? (Lohnsteuerkarte hat sie auch nicht zurück bekommen)

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Allein der AG haftet für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Abs. 1 und 4 SGB IV) und nicht abgeführte Lohnsteuer (§ 42d EStG). Bei der Rechtsform der UG haftet der Geschäftsführer in dem Fall trotz der beschränkten Haftung der Gesellschaft auch mit seinem Privatvermögen, da die Nichtabführung der SV wie LSt ein grobes Verschulden darstellt.

    Wie auch bereits vorgeschlagen, sollte deine Freundin einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

    Bzgl. der Steuererklärung: Auch wenn der AG die LSt nicht abgeführt hat, ist diese dem AN vom Bruttolohn einbehalten worden und wird auch entsprechend bei der Steuererklärung angerechnet.

    Sofern monatliche Lohnabrechnungen vorhanden sind, aus denen die abzuführenden Beträge hervorgehen, werden mangels Vorliegen der Jahreslohnsteuerbescheinigung die Beträge aus diesen Abrechnungen genommen. Dem Finanzamt gegenüber erläutern, wieso die Lohnabrechnungen vorgelegt werden, ggf. Kopien der Kontoauszüge, aus denen die Nettolohnzahlungen ersichtlich sind sowie den Schriftverkehrs des Anwalts beifügen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kann eine lustige Sache werden. Beitragspflichtiger ist der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber hat die Beiträge jedoch einzubehalten und abzuführen. (Daher brutto - netto).

    Wenn dies nicht getan wurde, kann die Versicherung (und das wird sie sicherlich auch) die Beiträge vom Arbeitnehmer nun verlangen (er muss sie ja auch zahlen).

    Es wäre sinnvoll,in dieser Situation sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu nehmen (und bitte nicht den billigsten).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Anwalt fragen!

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.