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Auto Verkauft nach 3 Tagen Motorschaden. Der Verkäufer will kein Geld geben.?

Hallo,

Ich habe mein Auto vor 3 tagen verkauft mit Kaufvertrag (unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung) aber ich habe noch KEIN geld erhalten im Kaufvertrag steht das ich das Geld am morgen bekomme. Heute hat mich der Käufer angerufen und hat gesagt dass, das Auto hätte ein Motorschaden. Im Kaufvertrag steht ja "unter Ausschluss jedweder Sachmängelhaftung verkauft" hat der Käufer ein Recht das Auto zurück zu geben? Das Auto lief bei mir einwandfrei (war vor ca. 1 Monat inspektion) wir sind auch Probegefahren zusammen ca. 90 km. Jetzt will er das Geld nicht bezahlen und er hat seine Finanzierung stoniert und hat das Auto auch noch. WIE KOMME ICH AN MEIN GELD?

Ich hab das Kaufvertrag Ordnungsgemäß abgeschlossen.

Nach meine Informationen liege ich vollkommen im Recht oder?

Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    hallo Kais,

    wenn im Kaufvertrag steht das du das Auto ohne jegliche Garantie verkaufst und du nicht zufällig ein händler bist,dann ist der Käufer verpflichtet dir dein Geld auszuzahlen,denn er hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Fahrzeug in einwandfreiem und fahrbereiten Zustand übernommen!

    Wenn ihm nach drei Tagen der Motor um die Ohren fliegt,kannst du nix dafür!Das kann soviele Ursachen haben,für die niemand etwas kann!Und wenn das Fahrzeug dann noch kurz vor dem Verkauf bei der Insp. war und die nix festgestellt haben kann es auch an der Fahrweise des Käufers liegen!vielleicht hat er es einfach übertrieben und dann kann jeder Motor den Löffel abgeben...

    Ich hoffe mal das du den KFZ Brief noch hast,denn mit dem kannst du dir dein Eigentum notfalls auch mit der Polizei zurück holen wenn er nicht zahlt!

    lass dich auf alle Fälle mal von einem Anwalt beraten,für den Fall das es hart auf hart kommt...

    viel Glück und Kopf hoch,das wird schon....

    der Adam...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wieso gibst du ihm das Auto, obwohl du noch kein Geld bekommen hast? Hast du ihm auch schon den KFZ-Brief mitgegeben, dann kannst du wohl dein Auto und das Geld abschreiben. Ansonsten wenn du ADAC Mitglied bist lass das Fahrzeug in eine Werkstatt schleppen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Auto lässt man sich IMMER Bar bezahlen als Privatperson !!! Aber nu ist zu spät, stimmen denn die Anschrift usw. geh zum Anwalt, droh mit der Polizei...man steckt nicht drin und so steht es hoffentlich auch im Kaufvertrag..? In Zukunft NEVER Auto ohne Geld mitgeben...!!!! Drück dir die Daumen denke aber es wird Lehrgeld für dich werden..Viel Glück !!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo erst mal

    Hier erst mal ein Link zur Sachmängelhaftung:

    http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1....

    Hier ein Forum das sich damit beschäftigt:

    http://www.gutefrage.net/frage/privater-gebrauchtw...

    Aber für die Zukunft: Brief und Auto nur gegen Bargeld!!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    1.) Beim Verkauf von Privat an Privat entfällt die Sachmangelhaftung!

    2.) Belangt werden könntest Du ggf. nur bei nachgewiesener arglistiger Täuschung!

    3.) Unverzüglich Adresse etc. des Käufers prüfen

    4.) Den Käufer unverzüglich wegen Unterschlagung anzeigen ( ggf. noch einmal versuchen eine gütliche Einigung zu erreichen. Sprich er bezahlt!

    6.) Nie wieder machen! Auto, wohlmöglich mit KFZ-Brief ohne Geld rausgeben!)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast alles falsch gemacht, und dein Geld siehst du niemals wieder.

    Ein Anwalt könnte das Geld aus dem Käufer rausquetschen (wenn der überhaupt welches hat), aber dann schreibt er dir gleich eine Rechnung, und dann hat ER das Geld.

    Vergiss es. Recht haben und recht bekommen sind nicht nur zwei Paar Schuhe, sondern außerdem noch drei Sandalen, ein Gummistiefel und 530 ausschließlich linke Moonboots.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ganz einfach, indem Du es einem Anwalt übergibst.

    Es war ein Zahlungsziel vereinbart, und damit ist der Käufer in Verzug und muss auch die Kosten des Anwalts tragen. Es kann allerdings sein das der Anwalt einen Vorschuss will. Der Anwalt weiß natürlich auch nicht ob der Käufer zahlungsfähig ist, deshalb der Vorschuss.

    Wenn das Fahrzeug bei der Übergabe frei von Mängeln war, sprich hier der Motor einwandfrei gelaufen ist, und er geht nach dem Kauf kaputt, ist es das Pech des Käufers. Dafür spricht die ausgedehnte Probefahrt, und die vorhergehende Wartung das der Motor in Ordnung war.

    Wie der Motor geschlachtet wurde kann dir in dem Fall egal sein. Ob mit Absicht weil man das Auto nicht mehr wollte, oder wirklich Pech?

    Es lohnt sich nicht in so einem Fall sich lange ärgern, soll der machen der dafür bezahlt wird, sprich Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du den Fahrzeugbrief aus der Hand gegeben hast dann hast voll die

    A.... Karte gezogen

    den dann musst erst mal beweisen können das der Käufer nicht gezahlt hat

    Brief gegen Geld so läuft das

    Wer den Fahrzeugbrief hat der ist der Besitzer

    Mein Rat

    Schreibe den Käufer an ( Einschreiben mit Rückschein )

    gib ihn eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab zustellung des Briefes

    schreibe ihn unmissverständlich das du fals er nicht bezahlt eine Anzeige machst

    lässt er diese Frist verstreichen

    dann ab zur Polizei

    Mache Betrugsanzeige und wegen Unterschlagung

    Betrug deshalb weil er nicht bezahlt hat

    Unterschlagung weil er ja das Fahrzeug noch hat

    Unter normalen Vorraussetzungen wird spätestens dann der Käufer richtig munter wenn ihn die Polizei zur Vernehmung abholt oder er Vorgeladen wird

    Wie schon mehrmals erwähnt schalte unbedingt einen Anwalt ein der weis dann schon wie er was macht

    ( Mahnbescheid usw )

    Anschreiben deshalb damit du etwas schriftliches in Händen hast und auch keine Frist versäumst

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