Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ausbildung - Prüfung geschafft! Und nun?

Hallo Leute,

mei Schwager hatte am Freitag seine Abschlussprüfung und kann sich nun Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice nennen. Sein Chef hat bis heute noch nicht ein Wort erwähnt, ob er nun in der Firma bleiben kann oder nicht! Arbeitssuchend hat er sich aber sicherheitshalber schon gemeldet... Nun steht gaaaanz klein in seinem Ausbildungsvertrag, dass das Ausbildungsverhältnis mit Bestehen der Prüfung und Bekanntgabe des Prüfergebnisses durch den Prüfer beendet ist...

Im Vertrag selber steht aber wie bei den Meisten Azubis, dass die Ausbildung bis zum 31.07.10 geht. Ich bin nun aber der Meinung, dass er sich, weil er ja nun seine Prüfung geschafft hat, heute morgen gar nicht in den LKW steigen und auf Tour hätte fahren dürfen, weil er ja im Prinzip nicht mehr dort angestellt ist, weil er ja keinen neuen Vertrag hat! Was ist denn nun Sache????

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!!!

LG =)

Update:

Der Chef kommt mit keiner Aussage ihm gegenüber raus!! Das ist ja mehr ider weniger das Problem!!

Update 2:

@blue-man: also meinst du, dass es richtig ist, dass er heute ganz normal wieder arbeitet und einfach warten soll bis sein chef vielleicht mal was sagt?? aber das mit dem arbeitssuchend melden ist doch richtig, oder??

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mit Bestehen der Prüfung, also mit Zeugnis und so weiter, ist das Ausbildungsverhältnis beendet. Geht er trotzdem auf Arbeit ist das so wie eine stille Vereinbarung, ist jetzt nicht der richtige Ausdruck, aber so trifft es das schon. Das heißt sein Chef kann ihm nur mit einer 4-Wochenfrist kündigen.

    Aber trotzdem, kann man mit dem Chef nicht reden oder will der nicht raus rücken?

    Das Arbeitsamt kann bei solchen dingen auch weiterhelfen. Ruft da mal an, schildert das Problem und die werden euch auch weiterhelfen.

    viel Erfolg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Ausbildung endet mit der bestehenden Prüfung....d.h. sobald er weiss, dass er bestanden hat...

    Er sollte vllt. seinen Chef fragen, was Sache ist.....

    Nachtrag: dass er sich arbeitssuchend gemeldet hat, ist schon richtig...aber weiss er schon, dass er die Prüfung bestanden hat?

    Bei mir war das so, an dem Tag als ich mein Abschlußzeugnis in der Berufsschule abgeholt habe, war ich ab dem Tag arbeitslos, weil mich meine Fa nicht übernommen hatte...

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich gehe mal davon aus,das es sich um ein und den selben vertrag handelt.( ausbildungsvertrag ).

    somit gilt der bis zum 31.07.und das kleingedruckte tritt danach in kraft.er hat alles richtig gemacht.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.