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Muss ich die Rechnung bezahlen?
Muss ich für eine Dienstleistung oder einen Gegenstand bezahlen den ich gar nicht bestellt oder gewollt habe?
Falls ich das nicht tun muss, gibt es dafür ein Gesetz?
Danke schon mal im Vorraus
hier ein kleines beispiel:
Wenn ich an einer Ampel stehe und es kommt jemand und putzt meine Autoscheiben ohne das ich das wollte und auch zu der Person gesagt habe das ich das nicht möchte, muss ich diese Dienstleistung doch nicht bezahlen oder?
Und es währe auch ganz toll wenn mir jemand die entsprechenden Gesetze nennen könnte!
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt natürlich keine Gesetze zu nicht-existenten Forderungen - denn umgekehrt wird ein Schuh 'draus: Wenn du eine Leistung oder Ware per Vertrag erhältst, bist du zahlungspflichtig. Sonst nicht.
Bei irrtümlich zugesandter Ware hast du nicht einmal die Pflicht zur Rücksendung, sondern musst sie nur für einen begrenzten Zeitraum zur Abholung durch den Versender bereit halten, dann kannst du sie wegwerfen.
- estrellaLv 5vor 1 Jahrzehnt
Nein, für unbestellte Waren bzw. Dienstleistungen musst du nicht bezahlen.
Quelle(n): http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgb/... (Link zum BGB, hier §241a - da kannst es auch nachlesen ;-) ) - vor 1 Jahrzehnt
Es gibt ein Handelsgesetz, in dem dies geregelt ist. Bezahlen must Du nur wenn Du mit einer natürlichen oder einer juristischen Person einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung oder einer Ware abgeschlossen hast. Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Wenn Du also in einen Laden gehst und ein Stück Butter kaufst schlieÃt Du einen mündlichen Vertrag ab und must auch bezahlen. Wenn aber jemand an der Kreuzung ohne Dein Einverständnis Deine Scheibe putzt ist kein rechtskräftiger Vertrag zu stande gekommen, denn ein integraler Vertragsbestandteil ist der Preis. Dieser muss vorher ausgehandelt und von beiden Parteien akzeptiert sein. Wenn also vor Vertragserfüllung kein Preis vereinbart wurde ist der Vertrag null und nichtig und es muss nicht bezahlt werden. Deshalb haben diverse Internetseiten, die zwar Inkassobüros beschäftigten vor Gericht nie eine Chance. Wenn Dir vorher kein Preis gesagt wurde nicht bezahlen. :) Du bist am längerem Hebel.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Viel zu allgemein gefragt. Wenn es sich bei der "Dienstleistung" zum Beispiel um eine aus deiner Sicht ungünstig ausgefallene Geschwindigkeitsmessung deines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr durch entsprechend geschulte Beamte handelt, spielt es keine Rolle, ob du daran Interesse hast.
/ Zu deinem Beispiel: Nein, das musst du nicht bezahlen. Diese Leute spekulieren gerade auf Leute wie dich, die sich durch ihre Unsicherheit letztlich zum Zahlen einer nie gewollten Leistung "motivieren" lassen. Das wirst du im Gesetz allerdings nicht ausdrücklich definiert finden. Keine Willenserklärung (oder gar ausdrückliche Ablehnung) = kein Vertrag. Kein Vertrag = keine Leistungsverpflichtung
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da müsste man schon genauer wissen, worum es geht.
@ Nachtrag: In diesem Fall musst Du nicht bezahlen.
- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
... NEIN! Nur dann wenn du bestellt hast, unterschrieben... und benutzt/verwendet/genossen...
Wenn du aber etwas unbestellt bekommen hast, und nicht zurück versendet sondern verwendet, dann muss du bezahlen...!
Ich hatte z.B. vor einige Zeit auf meine Konto einen sehr hohe Geldbetrag erhalten, ohne Gegenleistung... (Gehalt, Erbe usw.) und als ich sah, habe sofort danach gefragt wie es dazu kam... So konnte es auch erledigt werden, da der Absender d Nummer verschrieben... Auch wenn ich es nicht getan hätte, und d Bank oder d Absender auf d Fehler gekommen wären, hätten sie selbstverständlich ohne weiteres von meine Konto genommen...
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
für gar nicht bestellt - musst du nicht zahlen
für nicht gewollt - LOL hast du dich irgendwo angemeldet OHNE vorher die AGB gelesen zu haben??
es gibt Seiten, da schlieÃt mit der Anmeldung bzw einem Download etwas ab, das kostenpflichtig ist, oder kosten verusacht - da musst du natürlich schon bezahlen....
zu deinem Beispiel:
Nein das musst du nicht bezahlen, auch wenn derjenige versucht dch einzuschüchtern o.ä. du hast das nicht gewollt und er soll froh sein, das er DIR nichts zahlen muss....Gründe gäbe es dahin gehend genug ^^
was es da für Gesetze gibt, weià ich nicht.... schau doch mal in BGB
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
@ Tiqvah Bat Shalom ... um einen Vertrag rechtsgültig zu machen ist keine Unterschrift mehr nötig wenn dies online gemacht wird.
lach, wer votet denn da DR? Noch nie zB online den Provider gewechselt oder oder?
Noch nie etwas online bestellt? Das sind auch Verträge und ich denke nicht das ihr da auf dem Bildschirm einen Vertrag unterschreibt.
- ichbinichLv 5vor 1 Jahrzehnt
Mit näheren Informationen könntest Du hier eine bessere Antwort bekommen. so ist Deine Frage einfach zu allgemein gehalten - hast Du vielleicht mehr Informationen als "Dienstleistung". Auch die GEZ ist eine Dienstleistung und die musst Du zahlen obwohl nicht bestellt.