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B. fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Versand sendet und berechnet unverlangte Waren. Ist es moralisch ok, diese -mit Recht- unbezahlt zu behalten?

Manche Versandhäuser versuchen, ihren Kunden nach einmaliger, günstiger Bestellung weiterhin nunmehr unverlangt Waren zu schicken und dafür Geld zu verlangen. Manchmal wird versucht, mit Formulierungen wie "erkläre mich mit Zusendung weiterer Angebote einverstanden" in der echten Bestellung einen Abonnementcharakter zu suggerieren - was natürlich nicht ersichtlich und damit auch kein rechtsgültiger Vertrag ist.

Laut §241a BGB muss man solche unverlangten Warensendungen nicht bezahlen und auch nicht aufheben oder zurück senden, außer, es ist offensichtlich ein Irrtum (Nachbar mit ähnlichem Namen hat bestellt...)

Jemand könnte sich also eigentlich ganz entspannt von einschlägigen Versandhäusern eine günstige Erstbestellung ordern und die auch bezahlen, aber danach schickt die Firma weiter Waren, die er gar nicht bestellt hat (wobei Telefonate, Rücksendung usw. meist noch durch ausländische Firmensitze erschwert sind) und die er folglich auch nicht bezahlen muss. Rechnungen und Drohschreiben dafür kann er getrost ignorieren, gegen einen möglichen, aber unwahrscheinlichen Mahnbescheid kann er mit fast sicherem Erfolg Widerspruch einlegen (natürlich verrät er nicht, dass er von vorneherein die Praxis unverlangter Warensendungen für sich ausnutzen wollte).

Kurzum, er dreht bei einer fragwürdigen Geschäftspraxis den Spieß um und staubt ein paar mit Recht kostenlose Artikel ab.

Ein Vorwurf solcher Praktiken ist z.B. für die Firma Provea, Firmensitz in Lausanne/Schweiz und ihre Marken Miriale und Tono (Damen- bzw. Herrenunterwäsche), Atlas Verlag (Papierwaren) und weitere bisweilen zu lesen gewesen.

Ist so eine Bestellung zur Ausnutzung von Nepp-Praktiken moralisch in Ordnung, oder sollte man sich nicht auf so ein Niveau begeben, oder ist sowas gar selbst als kriiminell zu werten?

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    dieser fall ist ausjudiziert:

    behalt das unverlangte zeug, du bist nicht verpflichtet, es zurückzusenden, oder zu bezahlen.

    der versender soll das abholen, an eine abholfrist brauchst du dich nicht zu halten.

    in der folge wird der versender, weil unwirtschaftlich, auf die rückholung der ware verzichten.

  • *
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Moralisch in Ordnung ist es nicht, aber unbestellt Waren zu senden und Geld zu verlangen ist es schließlich auch nicht.

    Als kriminell würde ich es aber keinsfalls betrachten, man bringt ja die Firma in keiner Weise dazu, unbestellte Ware zu liefern. Die haben es im Gegenteil verdient, ausgenutzt zu werden.

    Wenn du mich fragst, ob ich so was machen würde, also etwas bestellen, um dann kostenlos weiter Waren zu bekommen, sage ich trotzdem nein. Ich habe keine Lust, mit so halbseidenen Firmen Geschäftskontakte zu pflegen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht kriminell - aber reich wirst du damit nicht werden.

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