Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Müssen die Kinder der Schulden der Eltern Tilgen?
Guten Abend,
folgende Frage:sind die volljährige Kinder mit eignen Haushalt für Schulden der Eltern mitverantwortlich?. Kann sein, dass Girokonto der Kinder gepfändet wird?. Wie sieht es aus mit der Bankschließfächer der Kinder, können die zum Zweck der Schuldentilgung der Eltern ausgeräumt werden?.
Also die Kinder haben nirgendwo was unterschrieben und haften deshalb (Theoretisch) für nichts oder?
Vielen Dank für die Antworten.
8 Antworten
- AchilliLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein! in Deutschland gibt es keine Sippenhaft. Ausnahme, wenn sie gebürgt haben, dann sind sie für die Schulden der Eltern ebenfalls Haftbar.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Nirgendwo unterschrieben = nirgendwo Haftung!
Erbe angetreten und nicht ausgeschlagen = zahlen bis ihr schwarz werdet!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein wenn die kinder das erbe nnicht beantspruchen dann über nehmen sie ach nicht die schulden
- towalLv 4vor 1 Jahrzehnt
Also die Kinder haben nirgendwo was unterschrieben und haften deshalb (Theoretisch) für nichts oder?
richtig
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im Normalfall nicht,habe aber auch schon gehört,dass es machbar ist...
Sollte man jedoch nachweisen können,dass es die eigenen Sachen sind,als volljähriges Kind,der Schuldner,dann dürfen die das nicht...
L.G.
- GerdLv 5vor 1 Jahrzehnt
Eltern haften für Ihre Kinder, Kinder haften aber auch für die Eltern!
Kinder müssen ja schlieÃlich auch für Pflege und Altenheim aufkommen, wenn ihre Eltern da sind und deren Vermögen bereits aufgebraucht ist.
Genau weiss ich es nicht, aber ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass das Vermögen der Kinder gepfändet werden kann, sofern dieses oberhalb des pfändbaren Bereichs liegt, soll heissen:
Privatvermögen über 5.000 € und monatliches Einkommen von mehr als 989,- € netto, bei Steuerklasse 1. Haben die Kinder bereits selber Kinder, dann steigt das monatliche Mindesteinkommen, das nicht gepfändet werden kann, deutlich an.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
@Markus
Das lügst Du.
Die Vererbbarkeit von Schulden ist nichts Anderes, als Sippenhaft.