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Anonym
Anonym fragte in Wirtschaft & FinanzenKleinunternehmen · vor 1 Jahrzehnt

GbR Handel - gebrauche Ware?

Hallo,

nehmen wir an ich melde eine GbR an. Dann bin ich ja verpflichtet meine Ausgaben und Einnahmen also die Rechnungen aufzuheben usw. Was wäre, wenn ich Ware beispielsweise über das Internet verkaufe (also als Händler) die ich nicht gekauft habe sondern beispielsweise Privat geschenkt bekommen hab. Interessiert dies das Finanzamt oder sonst jemanden ?

Weil dann hätte ich zwar Einnahmen aber keine Ausgaben.

Update:

@ Wing

Danke für deine Antwort. Ich hatte heute eine Diskussion darüber, deßhalb die Frage. Wenn ich im ernst mal eine GbR gründen wollte, müsste ich mich natürlich sehr schlau machen ggf. einen Kurs besuchen - da hast du recht.

Mfg

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Finanzamt ist an allem intererssiert, wo sie Geld bekommen. Wenn Du Geld einnimmst, musst Du es dem Finanzamt melden, ganz egal, ob Du Ausgaben hast oder nicht.

    Wenn Dir jemand eine Schaufel leiht und Du ein Loch gräbst und dafür bezahlt wirst, hast Du ja auch keine Ausgaben (Essen gilt nicht, das wird nicht angerechnet) und musst Deine Einnahmen auch versteuern :).

    Da Dir so etwas nicht klar ist, solltest Du UNBEDINGT erst einen Gründungskurs besuchen, Dir fehlen die absoluten Grundlagen... der Grund, warum viele Firmen pleite gehen, ist, dass die Leute immer meinen, sie wüssten schon alles. IHK fragen oder Agentur für Arbeit, die Kurse sind kostenlos oder sehr billig und lohnen sich IMMER.

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Wenn Sie mit den Online-Handel erfolgreich sein wollen, müssen Sie eine nachgewiesene Erfolgsbilanz haben, oder Sie müssen eine genaue Methode zu folgen.

    Wenn Sie möchten, endlich beginnen, ernst zu verdienen, sollten Sie an dieser Stelle aussehen http://handel.gewinnt.info/

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Antwort von Uwe N ist schlichtweg falsch.

    Die Entscheidung ob ein Unternehmen Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer abführen muss liegt ausschliesslich bei den Geschäftszahlen. Es gibt einen Maximalumsatz, bis zu dem man als umsatzsteuerfreies Kleinunternehmen arbeiten kann.

    .

    Ob ich eine gebrauchte Ware privat oder gewerblich Verkaufe hängt dann von anderen Dingen ab. Es ist auch meist unerheblich, ob ich diese Ware gekauft habe, oder gratis bekommen habe.

    Beim gewerblichen Verkauf muss es in der Buchführung des Unternehmens berücksichtigt werden und ist auch den Unternehmenssteuern zu unterwerfen.

    Ich würde mal folgende Aspekte bedenken:

    - Findet der Verkauf in den Geschäftsräumen oder der Online-Plattform meines Betriebes statt, dann ist es ein gewerblicher Verkauf. Davon werden auch die Käufer gutgläubig ausgehen, da sie als Anbieter das Gewerbe wahrnehmen. Und wenn die Käufer in gutem Glauben kaufen, bei einem gewerblichen Käufer zu kaufen, kann man dann nicht plötzlich einen Privatverkauf daraus machen. Dies ist z.B. sehr relevant bei Gewährleistungsfragen, Rückgaberecht und ein gewerblicher Verkäufer hat auch sicherlich eine andere Sorgfaltspflicht in Sachen Beratung.

    - Werden Produkte verkauft, die der Verkäufer in einem Betrieb ebenfalls im Sortiment hat, so kann er sich wohl kaum darauf berufen, daß er diese privat verkauft, z.B. wenn er sie in EBay einstellt, was er sonst geschäftlich nie tut. Der Verkäufer muss sich das im Zweifelsfall wohl als gewerblichen Verkauf zurechnen lassen.

    - Vorstellbar ist auch dies: Jemand entrümpelt kostenlos Wohnungen. Der Entrümpler hat kein Gewerbe angemeldet. Von den entsorgten Gegenständen zweigt der Entrümpler interessante Dinge ab, z.B. Gemälde. Macht er so eine Entrümplung 1 x im Jahr kann man es als Freundschaftsdienst ansehen. Kommt das häufiger vor, vielleicht nur 3 x im Jahr wird mit ziemlicher Sicherheit eine anmeldepflichtige Gewerbetätigkeit unterstellt. Die erworbenen Gegenstände, die nun vielleicht verkauft werden, sind alle gratis erworben, also 'geschenkt'.

    - Privater Verkauf ist ungefähr (Grenzen sind etwas fließend) definiert: Der Verkäufer darf maximal 1x im Jahr tätig werden. Dann darf ein Objekt oder Posten Handelsware verkauft werden. (Ein Objekt könnte ein Haus oder ein Auto sein, Posten Handelsware z.B. ein halber Kleiderschrank. Wenn allerdings jemand auf eine Modemesse fährt und dort 100 Teile bestellt, nur 1 x im Jahr- könnte das vielleicht doch als typisch gewerblich eingestuft werden.

    .

    Zu beachten ist noch, daß ein Gerwerbe, das langfristig keinen Gewinn abwirft ungünstige steuerliche Folgen haben kann. Sowas kommt sicher selten vor, man wird ja dann eher die 'Reißleine ziehen', aber manche Leute haben ein Gewerbe nebenher, mehr als Hobby, und da gibt es offensichtlich solche Konstellationen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer handelt hat Einnahmen und das interessiert immer das Finanzamt. Ob Du Ausgaben hast oder nicht. Wenn Du keine Ausgaben hast sind die Einnahmen um so höher. Das freut das Finanzamt und Dich sicher auch.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da zahlst Du für den vollen betrag Steuern und kannst den Einkauf nicht absetzen. Das wird wohl nicht oft vorkommen

  • Uwe N
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Also Steuern müssen auch für gebrauchte Waren beim Wieder verkauf an das Finanzamt abgeführt werden . Zwar werden diese nicht mit 19% , da für diese Waren ja schon beim Kauf Steuern bezahlt wurden. Ausgaben hast du trotzdem!!! Internetanschluss, Internetshop Gebühren , Steuern , Krankenkasse, Steuerberater, Verpackungsmaterial und da die Händler jetzt verpflichtet sind die Verpackungen wieder zu receaklen , muss du die Kosten auch mit rechnen!!!

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