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B. fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf es Negativeinträge (Schufa u.a.) wegen verjährter Forderungen von Inkassobüros geben?

Interessant wären allgemeine rechtliche Aspekte (klar, keine Rechtsberatung für den Einzelfall), idealer Weise Urteile zu dem Thema.

Hintergrund:

Eine Inkassofirma verschickt massenhaft Mahnungen wegen Kleinstbeträgen (z.B. angebliche Call-by-Call-Telefonate), mit saftigen Gebühren drauf. Ein Großteil dieser Rechnungen ist verjährt (älter als 3 ganze Kalenderjahre), also z.B. von 2003, 2004, 2006, ist praktisch nicht mehr nachvollziehbar, weil normalerweise kaum jemand Kleinrechnungen so lange aufhebt.

Kurz: man zahlt nicht, wozu man ja auch laut BGB §194 ein gutes Recht hat, und weil es ein nicht nachvollziehbarer Minibetrag ist, auf den dann oft noch fette Inkassokosten aufgeschlagen werden, hat man auch kein schlechtes Gewissen. Die Forderung bleibt formal bestehen, darf auch angemahnt werden (deshalb sind Mahnschreiben für verjährte Forderungen wohl legal), ist aber nicht mehr einzutreiben.

Jetzt lese ich aber stellenweise, dass deswegen schon Leute bei Schufa oder ähnlichen Institutionen Negativeinträge bekommen haben. Für Schufaeinträge muss aber immer eine Interessenabwägung zwischen Gläubiger- und Schuldnerinteressen stattfinden, so dass z.B. nicht in Wildwestmanier bestrittene Forderungen zwecks Druck auf Schuldner eingetragen werden dürfen, dem Auskunftsinteresse potentieller Gläubiger steht die (von Gerichten hoch bewertete) Kreditwürdigkeit der Menschen entgegen, so dass längst nicht jede Forderung einen Eintrag legitimiert.

Man muss wohl aktiv die Einrede der Verjährung stellen und darf die Mahnungen nicht einfach ignorieren.

Aber: Darf ein negativer Schufaeintrag erstellt werden, wenn man

a) eine verjährte Forderung erhält und ihr nicht aktiv widerspricht, auch, wenn kein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt wird?

b) einer verjährten Forderung durch Einrede der Verjährung widerspricht, kein Mahnbescheid kommt und man nicht zahlt?

Ich meine nach einigem Googeln, man müsste mindestens im letzteren Fall Unterlassungsanspruch haben, kann dem Inkassobüro eine anwaltliche Abmahnung zuschicken und die Löschung verlangen. Eigentlich müsste das auch bei Passivität des verjährten Schuldners der Fall sein, denn ein potentieller Gläubiger hat kein berechtigtes Interesse daran, ob man ein legitimes Recht (Verjährung) wahrnimmt, trotz Verjährung zahlt oder die Einrede versäumt und nicht zahlt. Nach der Verjährung muss ein Gläubiger seine Forderung prinzipiell abschreiben, falls er nicht an einen "Dummen" gerät. Das Recht des verjährten Schuldners auf Kreditwürdigkeit dürfte gegenüber diesem -fragwürdigen- Interesse doch überwiegen, oder?

Update:

An die "immer alles bezahlen"-Fraktion: Es geht hier um verjährte Forderungen, die zudem nicht mehr nachvollziehbar sind, und deren Zahlung man legaler Weise verweigern darf.

Es ist für die große Mehrheit der Menschen nicht mehr nachvollziehbar, ob sie vor 5 oder 6 Jahren Telefonate für 1,72 Euro geführt haben, deren Bezahlung dann irgendwelche Probleme machte und wofür sie bisher nie gemahnt wurden. Und wenn dafür dann gleich teilweise um die 60 Euro Inkassogebühren verlangt werden, ist Widerstand und Nichtzahlen eine natürliche und legitime Reaktion - gestützt durch das Recht der Verjährung.

Es geht also um die Frage, wieweit Inkassounternehmen das Recht der Verjährung durch fragwürdige Auskunfteieinträge untergraben können.

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    rein rechtlich ist das agieren der Inkassofirma " eintreiben einer unrechtmäßigen Forderung" und somit ein Straftatbestand. ( Betrug )

    Rechtlich und laut Datenschutz, sind Institution wie Schufa u.s.w angehalten, die Einträge die von angeblichen Gläubigern gefordert werden, auf den rechtlichen, datenschutzgerechten Inhalt so wie Richtigkeit zu prüfen. Diese wird in 95 % der Fälle, nicht realisiert, so das auch Forderungen erscheinen, die rechtlich keinen Bestand erfahren.

    Normalerweise müssten auch bei jeder Schufa abfrage, die unterzeichnete Willenserklärung des Abzufragenden vorliegen. Wenn ich sehe, wo überall die Schufa abgefragt wird und keine unterzeichneten Willenserklärungen vorliegen, dann kann einem Angst und Bange werden.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein negativer Schufaeintrag erfolgt immer dann, wenn jemand den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam.

    Daraus kann man schließen, dass Rechnungen nicht oder unregelmäßig bezahlt werden.

    Da die Zahlungsmoral dann nicht der Norm entspricht, finde ich es richtig, darüber informiert zu werden.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich darf es Negativeinträge geben. Aber nur dann, wenn es Probleme gibt.

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