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Jobcenter Abzug Privatnutzung Telefon bei Selbständigkeit?

Hallo,

da ich Kleinunternehmerin bin und meine Arbeit übers Internet und über Telefon geht habe ich bei meinen Gewinnermittlungen 30 % Privatnutzung von der Telefonrechnung abgezogen. Das Jobcenter jedoch rechnet nur 50 % an. Ich telefoniere und bin bei weitem nicht so viel im Internet als Privatperson. Können die mir wirklich vorschreiben wieviel ich Privatnutzung abziehen kann?

Da ich Widerspruch eingelegt habe, weil sie meine Gewinne zu hoch angesetzt haben, haben sie mir nun das heute aufgrund des Widerspruchs mitgeteilt und auch gleich abgezogen.

Danke schonmal

Update:

Da mein Gewinn zum Leben nicht reicht bekomme ich Alg II aufgestockt und muß meine Gewinnermittlung jeden Monat vorlegen. Ihnen ist aber 30 % Privatnutzung zu wenig. Das Finanzamt hat es akzeptiert bei meiner letzten Einkommenssteuererklärung.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Lösung:

    Einzelverbindungsnachweis, da kannst Du klar kennzeichnen was beruflich und was privat war. Problem ggelöst

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du selbständig bist, wie will das Jobcenter da etwas abziehen? So etwas macht bei der Steuererklärung das Finanzamt, oder aber du bist nicht selbständig,sondern angestellt, dann würde ich das wieder verstehen.

    Gruß

    Franky

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