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Muss sie die Schulden übernehmen?

Hey ihr. :)

Vor kurzem hat eine Bekannte von mir, ich nenne sie Sally, sich selbstständig gemacht. Bis jetzt läuft ihr Business ganz gut, jedoch hat sie eventuell ein kleines Problem. Und zwar musste ihr Mann, den ich jetzt mal Harry nenne, seine Selbstständigkeit aufgeben, da er massive Probleme beim Finanzamt in Form von Finanzschulden hat. Deswegen haben sie ihm den Laden dicht gemacht. Sally hat jetzt Panik, dass der Deutsche Staat vielleicht sagen könnte: Frau, dein Geschäft läuft nicht schlecht, also zahlst du auch die Schulden deines Mannes.

Harry ist zur Zeit dabei, Privatinsolvenz anzumelden, weil bei ihm alles nicht so wirklich läuft. Aber das ist Sallys Sorge: Sie hat nämlich keine Lust, seine Schulden abzubezahlen, für die sie nichts kann.

Jetzt meine Frage: Müsste sie diese Schulden abbezahlen, auch wenn sie nicht die Verursacherin ist?

Liebe Grüße, Yette

Update:

Also, soweit ich weiß, haben sie keinen Ehevertrag. Aber die Schulden hat er in seinem Unternehmen gemacht, und an ihrem hat er keinen Anteil.

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Denkst du die Steuerzahlen haben "Lust", Horst-Erichs Schulden abzubezahlen, für die sie nichts können?

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Um deine Frage beantworten zu können, bräuchte man weitere Angaben.

    1. Welche Geschäftsform hatte Harrys Firma (EinzelU., GmbH, GdBR)?

    2. Welcher steuerlicher Veranlagung unterliegen die Eheleute (gemeinsam/getrennt)?

    3. Hat Sally für Kredite der Firma ihres Mannes gebürgt?

    Sally hat nur dann etwas zu befürchten, wenn:

    - Die Fa. ihres Mannes eine GdBR ist und sie daran beteiligt ist

    - Die Eheleute in Zugewinngemeinschaft leben und gemeinsam steuerlich veranlagt sind

    - Schulden beim Finanzamt oder Krankenkasse bestehen, da diese sich der Durchgriffshaftung bedienen können und selbst bei einem GmbH-GeschF ans Privatvermögen gehen dürfen.

    Sally muss allerdings für alles gerade stehen, das sie unterschrieben hat, was die Firma ihres Mannes betrifft!

    Quelle(n): Unternehmensberater für Versicherungs- u. Immobilienangelegenheiten
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein glasklares, eindeutiges "Nein". Das steht nicht zu befürchten, es gibt keine Rechtsgrundlage für eine solche Konstellation.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die Schulden die an einer Unternehmung anstehen, werden

    dem Geschäftsführer angelastet, welcher diese verursacht hat.

    Durch die Privatinsolvenz werden diese ebenfalls ( teilweise )

    hinfällig. Voraussetzung ist jedoch, dass vorher keine Personen-

    gesellschaft ( GmbH ) oder ähnliches bestanden hatte. Weiterhin

    sollten keine Bürgschaften oder Geschäftsanteile vorgelegen

    haben. Im Einkommenssteuerbereich wird es aber vermutlich so

    sein, daß beide gemeinsam veranlagt sind und somit die

    Einkommensteuer - Schulden von beiden eingefordert werden

    können.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie du siehst kann Dir hier wohl keiner die Frage wirklich und mit Sicherheit beantworten. Vielleicht wäre es schlau von Deiner Bekannten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Das sollte es wert sein.

  • Sunora
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Für Schulden die in der Ehe gemacht wurden, stehen Eheleute gegenseitig ein. Es sei denn, es gibt einen diesbezüglichen Ehevertrag, oder getrennte Geschäftskonten usw.

    .

    Quelle(n): Bin geschieden ;-)
  • vor 1 Jahrzehnt

    welche Steuern meinst du Umsatzsteuer oder Einkommensteuer ? das ist schon mal ein wichtiger Unterschied. Für die Umsatzsteuer ist er allein verantwortlich. Bei der Einkommensteuer wurde wahrscheinlich eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben und da liegt der Haken. Bei Einkommensteuererklärungen für die noch eine Einspruchsfrist besteht würde ich da einen Antrag auf Aufteilung der Steuerlast stellen, dann wird für sein Einkommen die Steuerlast berechnet und für ihr Einkommen extra. Aber das hindert den Staat natürlich nicht im gemeinsamen Zuhause aufzutauchen und zu gucken was es da zu pfänden gibt, da dürfte es dann schwierig werden zu beweisen, wem was gehört.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie einen Ehevertrag haben,braucht sie 100% nichts zahlen und wenn das nicht der Fall ist,kann sie diese Zahlungen auch verweigern,außer sie hat irgend wo mit unterschrieben !!

    Da müßte man mehr Einzelheiten wissen !

    Quelle(n): Meine Erfahrungen !
  • vor 1 Jahrzehnt

    Als sie ihren Mann geheiratet hat, hat sie auch seine Schulden geheiratet.

    Es sei denn, die haben GÜTERTRENNUNG bei der Eheschließung vereinbart, dann muss sie nichts zahlen.....so muss sie nun fü ihren Mann aufkommen....

    Aber geht mal (also die ^^) mal zur Schuldnerberatung und lasst euch da richtig beraten....

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, so einfach geht das nicht, der Staat kann Steuerschulden nicht bei einer ganz anderen Firma eintreiben. Man muss aber darauf achten das der Ehemann nicht Teilhaber an der gesunden Fa. ist

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