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Zwangsarbeit für ALGII-Bezieher oder was? Was haltet Ihr von dem Vorschlag ...?

... unserer Bundesarbeitsministerin von der Leyen, schwer Vermittelbare für 900 Euro brutto "gemeinnützige Bürgerarbeit" leisten zu lassen.

19 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenn diese dann wenigstens adäquat bezahlt werden würden, Ja.

    Doch 900 Euro brutto, stellt die Probanden am Monatsende, wieder in die Schlange der Sozialleistungsbezieher, da von 540 Euro netto kein Leben zu finanzieren ist.

    Somit schließt sich der Kreis und es wurde wieder mal rumgemurckst, anstatt wirkliche Problemlösungen aus zu arbeiten.

    Dieses hilflose und infantile agieren unserer Regierung, zeigt das diese mit ihrem Latein am Ende ist und nicht mehr Wissen, wie unter Kontrolle bringen.

    Auch sollten die dadurch enstehenden Spannungen, auf dem "stattlichen Arbeitsmarkt" für qualifizierte Arbeitskräfte, nicht unterschätzt werden.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    BÜRGERARBEIT=Gemeinnützige Arbeit ist die Arbeit die sonst von Angestellten oder Mitarbeitern der Kommunen oder Städten gemacht wurden.

    Die Stellen werden nicht mehr besetzt werden und die Stellen sollen von Arbeitslosen/Arbeitsuchenden erledigt werden.

    Was für ein Schwachsinn!

    Die Städte und Kommunen sollten die Menschen doch einfach einstellen.

    Ein geregeltes sozialpflichtiges Einkommen wie es sich jeder Arbeitnehmer wünscht.

    Und die hier so gerne über die ach so fau... Arbeitslosen herziehen, wie sicher ist euer Job?

    Und wenn das Leben mit Hartz IV doch so einfach ist, warum tauscht ihr nicht?

    Nach einem Jahr ist in Hartz IV zufallen..........wellcome

  • Ach ja, und woher will die werte Dame die Jobs nehmen ???

    Manch einer wäre froh, wenn er einen Job hätte, der mit 900€ im Monat bezahlt wird. Frag mal ein paar Zeitarbeiter. Wenn das ordentliche Jobs wären, mit Sozialabgaben usw., dann bräuchte man keinen dazu zwingen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das Modell "Bürgerarbeit" ist keine eine neue Idee der Bundesarbeitsministerin und wird bereits relativ erfolglos in Bayern und Sachsen-Anhalt praktiziert. In den USA wird die Bürgerarbeit als "Workfare" bezeichnet. Workfare heißt soviel wie: "Sozialleistungen nur gegen Arbeit", d.h. nur wer Bürgerarbeit verichtet soll auch Sozialleistungen erhalten. Das Hauptargument der Befürworter des Workfare-Modells ist die Wiedereingliederung von "Langzeitarbeitslosen" in den Arbeitsmarkt. Doch die Erfahrungen aus den Pilotprojekten in Sachsen-Anhalt und Bayern zeigen, dass gerade einmal 10 Prozent der Bürgerarbeiter einen regulären Job gefunden haben. Und ein zweiter gewichtiger Aspekt wird außer Acht gelassen, die neue "Bürgerabeit" vernichtet ähnlich wie bei den sog. "Ein-Euro-Jobs" reguläre Arbeitsplätze. Dieser Fakt wird langläufig immer wieder negiert, obwohl es haufenweise Beweise dafür gibt.

    Ungeachtet der Sinnlosigkeit der Bürgerarbeit will Ursula von der Leyen 33.000 dieser Bürgerarbeits-Jobs schaffen. Hierfür sollen 230 Millionen aus dem Bundesetat und 200 Millionen aus dem Europäischen Sozialfond zur Verfügung stehen. Einzig und allein die Kommunen werden sich freuen: Einseits werden Sozialleistungen eingespart und reguläre Arbeitsplätze können abgebaut werden. So werden die Kosten der Kommunen auf dem Rücken der Hartz-IV Betroffenen gespart.

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  • difra
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist im Prinzip nicht viel anderes wie heut schon die 1Euro Job´s. Der Witz an der Geschichte ist nur das die Leute weiter zur Arge rennen müßen, denn mit 900 Euro brutto werden die meisten weiterhin auf den Bezug von ALG angewiesen bleiben, Ist eine klasse Rechnung von der von Leyen die Leute kosten die Komunen garkeine 900 Euro. Nach Abzug der Sozialversicherungen bleiben etwa 700 Euro. Diese werden dann auf das ALG2 angerechnet und zwar wie folgt: 100 Euro sind frei von den restlichen 600 behält der Arbeitslose 20% also 120 Euro macht zusammen 220 Euro. 480 Euro werden von der Arge mit dem ALG2 verrechnet. Ist doch eine billige Möglichkeit die Kommunen von Personalkosten zu entlasten. Alles in Allem nur eine Mogelpackung die der arbeitenden Bevölkerung wieder mal zeigen soll wie asozial, arbeitsscheu etc. die Hartz4 Empfänger sind. Die sollen doch lieber die Hälfte beschäftigen und zwar Vollzeit und mit 1800 Brutto.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Was stört dich an dem Vorschlag? Immerhin kassieren ALGII-Bezieher beträchtliche Summen vom Staat. Dafür kann doch eine Gegenleistung erbracht werden. Ich sehe keinen Grund, weshalb ausschließlich der Steuerzahler dafür aufkommen soll.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn das auf freiwilliger basis geschieht, ohne das sanktionen verhängt werden, wenn jemand ablehnt ist das keine zwangsarbeit. wenn aber sanktionen verhängt werden dürfen, dann nenne ich das zwangsarbeit. - nach meiner natürlichen rechtsauffassung würde damit die menschenwürde mit füßen getreten werden.

    jeder mensch sollte das recht haben, von seiner hände arbeit gut leben zu können. ich bezweifele sehr, dass das mit 900 euro brutto + evtl. sondervergünstigungen wie z.b wohngeld möglich ist.

    da bleibt der karge lohn nur noch, um sich vielleicht satt essen zu können.

    was, bitte schön ist das denn für eine perspektive für die betroffenen, wenn kein geld übrig bleibt,

    um die Freizeit mal genießen zu können? kino-restaurantbesuche und so weiter.......

    ..............im übrigen finde ich, diese ganzen diskussionen, die immer wieder angestoßen werden,

    um hartzIV-empfänger zu verunglimpfen absolut pervers. - ich denke, dass es inzwischen viele menschen in deutschland gibt, die bezüglich ihrer meinung und hetze und noch mehr kürzungen fordern und so weiter ... eine politisch braun eingefärbte einstellung vertreten, ohne sich dessen bewusst zu sein! deutschland hat wieder seine ju.....na, ihr wisst schon, was ich meine!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Art 12 des Grundgesetzes!

    (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

    (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

    (3) ZWANGSARBEIT ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

    In diesem Sinne....

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sag nur eines:

    Naja... der Adel hat in der Geschichte nicht nur das gemeine Volk ausgebeutet- nein, er hat Hitler auch an die Macht gehievt! Deshalb sage ich auch immer: Passt auf Leute, denn

    Ist der Kanzler hoch im kommen und läuft der Landsmann wieder schneller, so war der Adel wieder heller" (Zitat von J.A. H.)!

    Die kampagne gegen die Unterschicht begann als so fröhliche Namen wie "von der Leyen" und "zu Gutenberg" wieder die Politik beehrt haben!

    mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zwangsarbeit ist laut Grundgesetz verboten.

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