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ASP fragte in Schwangerschaft & ErziehungSonstiges · vor 1 Jahrzehnt

Wieso müssen wir damals als gering Verdiener und jetzt als Hartz4 Empfänger etwas zurück zahlen?

Wir haben letzte Woche einen Brief von der Stadt erhalten, wo drine stand, dass wir Elternbeiträge zurück bezahlen sollen ( Kindergarten ). Mein Mann hatt vor ein par Monaten 1200€ verdient, jetzt bekommen wir Hartz4, unsere Kinder sind den ganzen Tag im Kindergarten, weil wir Beide beschäftigt waren ( er Arbeit und ich Schule ). Jetzt wollen wir die zwei auch nicht aus diesem Ablauf treiben, weil ich ab September wieder was habe ( Ausbildung ). Warum verlangt dann die Stadt von uns, dass wir um die 9.000€ an Elternbeiträge zurückbezahlen sollen, bei dem geringen Verdienst ( damals ) meines Mannes? Essen im Kindergarten bezahlen wir extra im Kindergarten. Ich kann doch nicht so eine Summe zurück bezahlen, kann man dagegen vorgehen? Wiederspruch?

Update:

Wir haben immer alles angegeben. Das Einkommen schwangte in den letzten 4Jahren nicht, ansonsten hätten wir ja alles vorgelegt. Könnte es sein, dass die einen Fehler gemacht haben?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gib Widerspruch und suche ein Rechtsanwalt!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Stand in dem Schreiben keine Begründung?

    Im Normalfall gibt man sein Einkommen als verbindliche Erklärung an und legt eine Kopie vom Steuerbescheid des Vorjahres dazu.

    Wenn sich im laufendem Jahr etwas ändert, muss man es dem Jugendamt mitteilen, damit die dann eine Neuberechnung machen können. Entweder zahlt man dann mehr, oder wird runter gestuft, falls sich das Einkommen verschlechtert hat.

    Irgendetwas ist da also schief gelaufen. Es muss aber eine Begründung geben.

    Nachtrag: Natürlich kann auch bei der Berechnung etwas falsch gelaufen sein und somit läge der Fehler dann beim Jugendamt.

    Ich würde mir alles erklären lassen und vielleicht hat sich das Thema ja dann auch schon erledigt. Missverständnisse gibt es immer mal. Auch bei den Ämtern arbeiten ja nur Menschen.

    Sollte es sich nicht aufklären, kannst du immer noch einen Anwalt einschalten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...widerspruch und rechtsanwalt....

  • vor 1 Jahrzehnt

    ein fachanwalt steht euch als hatz4 ler kostenlos zu , ein 08/15 anwalt sollta aber da nich reichen .

    auch gibt es soziale beratungsstellen .

    viel glück deiner familie und dir .

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