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Zweiter Minijob Steuer?
Ich bekomme ergänzend ALGII und die möchten mich bei der ARGE natürlich gerne in die Versicherungspflicht bekommen.
Ich möchte gerne wissen ob ich wenn ich bereits einen Minijob habe ( 400 € ) und nun die Pflege meines Vaters übernehme die monatlich mit 200 € bringt. Beide Jobs zusammen gerechnet werden und dann versteuert ( also 600 € ) oder dann nur die 200 € ?
Wenn ich dann Steuern zahle wäre doch auch die Versicherungspflicht gegeben die die Arge gerne hätte ( ich im übrigen auch )!?
Hat jemand Erfahrung damit oder kennt sich aus. Ich werde schon noch zur ARGE gehen aber da man da ja nur mit Termin hin kann dauert das noch etwas bis ich genaueres erfahren könnte......
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!
Mein Vater bekommt Pflegegeld vom Sozialamt nicht von der Krankenkasse. Von dort wurden wir jetzt angeschrieben das er mich bei der Minijobzentrale melden muss! Dafür gibt es noch wieder eine extra Regelung ( Privathaushalt als Arbeitgeber ) aber da verstehe ich halt nicht wie da mit beiden Jobs berechnet wird. Ich werde morgen früh bei denen anrufen und mal nachfragen. Die sind halt nicht besonders mitteilungsbedürftig. Zumindest waren sie das immer nicht als ich früher wegen einem anderen Job dort angerufen hatte....
Trotzdem vielen Dank!
2 Antworten
- Jürgen NRWLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Steuern werden nicht fällig, aber Sozialversicherungsbeiträge.
Mehrere 400-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung
Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 400-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 400-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 400 Euro überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Vielmehr sind diese versicherungspflichtig bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.
Nach der herrschenden Rechtsprechung ist das Pflegegeld für den Angehörigen kein Einkommen i.S.d. § 82 SGB XII. Somit fallen dafür keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an. Natürlich ist dies auch kein Minijob.