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Jobcenter möchte für 6 Monate Kontoauszüge?

Hallo, als alleinerziende Mutter habe ich noch ein Kleinunternehmen, mit dem ich jeden Monat meine Gewinnermittlung beim Jobcenter abgeben muss. Jetzt wurde, wahrscheinlich ein Eingabefehler des Sachbearbeiters 100 Euro zuviel verrechnet in einem Monat und das darauffolgende erst gar nicht beachtet. Nun habe ich Widerspruch eingelegt, daraufhin möchte nun das Jobcenter für das ganze halbe Jahre die ganzen Kopien meiner Kontoauszüge, weshalb ich ja eigentlich kein Problem habe. Finde es nur dumm, da ja die ganzen Unterlagen vorliegen und es nur ein Tipfehler ist, so einen Aufwand der sehr viel Zeit und Arbeit kostet für das Jobcenter. Ich denke nicht, das auf grund des Widerspruchs meine Unterlagen überhaupt noch einmal nachgesehen wurden. Habe auch die Sachbearbeiterin nochmals darauf angeschrieben aber man bekommt ja keine Antwort. Nun muss ich wieder Widerspruch einlegen, weil meine Gewinnermittlungen nicht berücksichtigt wurden und der fiktive Gewinn der abgezogen ist viel zu hoch ist.

Kann man da nichts machen das man nicht immer seinem Geld hinterher rennen muss?

Sollte man dann bei diesem ganzen Tumult die Tätigkeit als Kleinunternehmer nicht sein lassen? Dann hätte man nicht so eine Arbeit und vom Geld wäre es das selbe, denn mit Abrechnung des fiktiven Gewinns habe ich ja noch weniger als mir eigentlich zu steht und dann muß man dem Geld noch hinterherrennen das man es bekommt.

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    eigentlich wollen sie nicht deine kontoauszüge sehen,

    sondern dir eine schlinge auslegen,

    in welche du hinneitappst wenn du die auszüge nicht vorlegst,

    dann zieht sie sich zu,

    ganz automatisch,

    und deine leistungen werden gekürzt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    grundsätzlich hat das aa das recht kontoauszüge einzusehen,und zuviel ausgezahltes geld zurückzuverlangen,bzw.zu verrechnen.in deinem falle scheint es mir,daß es sich zum machtkampf ausbreitet.da hilft nur dranbleiben.wiedersprüche hast du ja schon eingelegt.wenn du trotz deines nebenjobs weniger verdienst,dann erst recht.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist Deutschland. Das Arbeitsamt könnte man eher Arbeitsverhinderungsamt nennen. Legst du die Auszüge nicht vor, wirst du gesperrt da du deine Mitwirkugspflicht nicht erbringst. Man muß sich heute durchaus uberlegen ob es sich lohnt zu arbeiten oder nicht. Wenn dein Kind größer ist, dann mußt du allerdings arbeitsuchend in deinen Lebenslauf schreiben und das ist ganz schlecht.

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