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Tene fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf ein Chef so etwas? (Stichwort "In dubio pro reo")?

Entschuldigt die allgemeine Frageformulierung, aber ich wusste keinen besseren Titel.

Folgende Situation: Meine Freundin ist Auszubildende zur Fotografin kurz vor dem dritten Lehrjahr. Bis vor kurzem war alles in bester Ordnung, Anfang des Jahres gab es Mitarbeitergespräche und ihr wurde gesagt, dass alle superzufrieden seien usw. (Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits ein Piercing. Nie ein Problem Vor 2 Wochen musste es raus, was sie auch ohne Widerspruch getan hat). Sie macht häufig Überstunden und auch sonst zuverlässig ihre Arbeit. (Das mag nun aus meiner Sicht subjektiv klingen, ich weiß)

So viel zur Grundlage. Nun gab es ein "dringendes Gespräch". Kürzlich ging ein Gerät kaputt und meine Freundin sollte es verschicken. Also hat sie es gut gepolstert und versandt. Allerdings ging beim Versand offenbar noch etwas kaputt - und nun wird sie für schuldig befunden. Soweit ich das beurteilen kann, gibt es keinerlei Nachweis, dass sie Schuld hat - und bei ihrer Sorgfalt mit solchen Geräten glaube ich das auch nicht. Offenkundig wird nicht einmal in Erwägung gezogen, dass die Post Mist gebaut haben könnte.

Und nun wird ihr Gehalt gekürzt. Bis dahin hat sie noch ihre Fahrtkosten (Bustickets etc.) erstattet bekommen. Jetzt ist das alles gestrichen, weil sie schuld sei an dem Schaden des Geräts während des Versands.

Meine Frage: Darf so etwas (In dubio pro reo) getan werden?

Zwar sind meines Wissens diese Rückerstattung der Fahrtkosten und dergleichen Betriebssache und können einfach gestrichen werden, aber ich meine überhaupt: Muss man sich so behandeln lassen? (Auch wenn man es am Ende wie so oft wohl einfach hinnehmen muss)

Es ist zwar das letzte Ausbildungsjahr, aber das kann unter Schikanen ziemlich lang sein. Ihr direkter Ausbilder selbst ist zufrieden und konnte sich vor diesem Gespräch nicht vorstellen, weshalb der Chef so dringend etwas zu besprechen hätte. Sollte sie vielleicht mit ihm gemeinsam ein Gespräch führen? Sie wird doch auch das Recht haben zu sagen, womit sie nicht zufrieden ist.. Das ganze setzt ihr ziemlich zu.

Was würdet ihr raten? Danke schon mal.

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo!

    Schau mal hier:

    http://www.handwerksblatt.de/Handwerk/Mittelstand/...

    Dort wird es auch für Chefs verständlich erklärt. In diesem Fall ist u.a. der Satz "ob nicht der Arbeitgeber diesen Schaden in einem vernünftigen Umfang durch Versicherungen abdecken kann.“ besonders interessant.

    Damit Deine Freundin überhaupt haftbar gemacht werden kann, müsste man ihr tatsächlich erstmal mindestens mittlere Fahrlässigkeit nachweisen. In diesem konkreten Fall müsste als erstes mit dem Paketdienst geklärt werden, inwiefern der Transportschaden nicht durch diesen abgedeckt wird. Zudem hat der Empfänger eine gewisse Mitwirkungspflicht, denn wenn er z.B. das Gerät ausgepackt und das Verpackungsmateriel weggeworfen hat, müsste er erstmal nachweisen, dass er das Teil nicht selbst runtergeworfen hat.

    Was die Kürzung von Zulagen angeht, wurde ja bereits alles gesagt: wurden sie vertraglich vereinbart, sind sie auch verbindlich.

    Und da Du von Überstunden schreibst: Azubis MÜSSEN grundsätzlich keine Überstunden leisten, außer in absoluten Notfällen (Erdbeben, Feuer... -Arbeitskräftemangel zählt nicht dazu!). Tun sie es auf freiwilliger Basis doch, müssen diese Überstunden unbedingt vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden -incl. einer (geringen) Zulage! Minusstunden dürfen dabei nicht angerechnet werden (außer bei Gleitzeit natürlich). Wenn der Chef sagt: "Heute ist nichts los, geh nach hause!", dann ist das bezahlte Freizeit.

    Will sagen: wenn man Deiner Freundin so blöd kommt, dann sollte sie natürlich alle Gefälligkeiten ihrerseits ebenfalls einstellen.

    Viele Grüße

    Stefan

  • Nina
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    So etwas gibt es ganicht...Sie sollte zu einem Anwalt, und dann vor´s Arbeitsgericht wenn das Anwaltschreiben nichts bringt...So etwas habe ich ja noch nie gehört...lasst euch bloss nicht gefallen.

    Die Arbeitgeber meinen immer, das der Azubi eh den Mund nicht aufmacht, weil sie Angst haben den Ausbildungsplatz zu verlieren.

    Zeigt dem Chef das er es mit ihr nicht machen kann,..Das Recht ist auf ihrer Seite!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das stimmt nicht. Ob das Gerät durch den Transport oder durch unsachgemäße Verpackung kaputt gegangen ist, muss gerichtlich geklärt werden. Dieser Chef macht sich die Sache sehr einfach. Solange sich das Gerät noch in der Firma befunden hat, ist auch die Firmen-Versicherung zuständig. Ist er nicht versichert? Es sei denn, deine Freundin hat grob fahrlässig oder gar mutwillig das Gerät so verpackt, dass es kaputt gehen musste. Wenn das Versandgut aufm Transportweg beschädigt wurde, ist die Post zuständig. Deine Freundin sollte sich einen Anwalt für Arbeitsrecht nehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Kurzer Rat: Das Gespräch auf sachlicher, emotionsfreier Basis mit dem Chef suchen, ansonsten Augen zu und durch.

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist heutzutage nicht einmal mehr für ein Gericht bindend, warum sollte er dann im Geschäftsleben greifen.

    An gewisse andere User hier: In diesem Zusammenhang mit dem Anwalt oder einem Gericht drohen, kann ja wohl kaum im Interesse dieses Lehrlings sein, unabhängig davon, daß das Verhalten dieses "Chefs" kritikwürdig ist. Das würde eine Lawine an Mobbing und Reglementierungen auslösen.

    Quelle(n): Ehemaliger "Chef"
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  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Frage ist doch überhaupt nicht, ob der Chef sowas darf. Die Frage lautet: was soll Deine Freundin dagegen tun? Gegen die Anschuldigung, das Gerät nicht sorgfältig verpackt zu haben, kann sie nichts tun, weil sie den Vorwurf nicht entkräften kann. Falls die Fahrtkosten nicht im Ausbildungsvertrag fixiert sind, kann sie dagegen gar nichts tun. Sind sie fixiert, kann sie das Geld vor dem Arbeitsgericht einklagen. So, und jetzt sei mal realistisch: sie ist im letzten Lehrjahr. Welcher Mensch mit Verstand zwischen den Ohren verklagt in dieser Situation seinen Arbeitgeber und geht davon aus, dass sich das nicht auf das Lehrverhältnis auswirken wird? Natürlich hat sie das Recht zu sagen, womit sie nicht zufrieden ist. Aber auch hier sollte sie sich fragen, wer da am längeren Hebel sitzt.

    Das ist sehr ärgerlich und moralisch sicher verwerflich, letztlich kann sie aber nur die A....karte ziehen, wenn sie sich wehrt. Vielleicht ist es ein kleiner Trost, das ungezählte Lehrlinge vor ihr sich bei weitem schlimmeres gefallen lassen mußten. Sie sollte die Zähne zusammenbeissen und zusehen, dass sie die Lehre erfolgreich hinter sich bringt. Mit einem guten Abschluß in der Tasche findet sie in der Branche sicher schnell was besseres, und dann kann sie immer noch sagen, was ihr nicht gefallen hat. Mit einer abgebrochenen Lehre hat sie gar nichts, und zudem nur schlechte Aussichten, dass sich eine neue Firma einen Abbrecher ans Bein hängt, und es macht sich im Lebenslauf nicht gut. Sowas kann man sich in der heutigen Zeit eigentlich überhaupt nicht mehr erlauben. Nach den Gründen dafür werden spätere potentielle Arbeitgeber nicht fragen.

    Sich im letzten Lehrjahr mit dem Chef zu zanken und womöglich die Lehre zu schmeissen, wäre wirklich das Dümmste, was sie zur Zeit tun kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also Kürzungen von Gehalt ( Ausbildungsvergütung ) wegen Schäden, die der Arbeitnehmer angeblich oder auch wahrhaftig verschuldet hat, sind nicht erlaubt und verstoßen gegen geltendes Recht. Dafür hat der Inhaber eine Firmenhaftpflichtversicherung. Ergo kassiert der Chef zweimal, das ist Betrug.

    Was die Kostenrückerstattungen angeht, so sind diese Bindend, wenn sie im Ausbildungsvertrag fixiert wurden. Sollte diesem nicht so sein, und es auf freiwilliger Basis durch die Firma ersetzt wird, so besteht dazu kein rechtliche Pflicht und kann "ohne Angabe" verweigert werden.

    Das avisierte Gespräch mit dem Chef, sollte sie im Beisein von dir, oder einen anderen Freundes/ Freundin wahrnehmen.

    bb

    Quelle(n): war jahrelang chef
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn bis dato das Piercing geduldet war und sich zB gestern Kunden daran gestört haben kann ein Chef klar verlangen dieses zu entfernen (ist klar überspitzt dargestellt). Auch wird kein Chef begeistert sein wenn jemand wirklich eine sensibles Gerät unsachgemäß verpackt welches dann noch Schaden nimmt. Leider alles so Sachen wo man ja Hellseher sein muß um zu sagen was der richtige Sachstand ist.

    Der andere Part ist das ein Chef ja auch genau weiß das der Nasenfaktor keine Kündigung ermöglicht und wenn Chef aber was auszusetzen hat wird er eben wissen wie man jemanden zum kochen bekommt so das die Person selber geht (Frag nicht was ich davon halte) und noch derber ist die Sache das da jetzt Geld einbehalten wird (nur Sorry, blöd ist ein Chef auch nicht und wenn er ans Geld geht wird er wissen auf welchen Eis er sich befindet, da ist anzunehmen das er schon weiß was er da macht).

    Aber niemand muss sich etwas gefallen lassen was unberechtigt ist und da dann Überstunden zu leisten wenn das Andere nicht passt würde ich mir glatt überlegen. So kann ich dir raten wegen dem Geld mal mit einem Rechtsanwalt zu reden und wegen Piercing drücke beide Augen zu und mach die Ausbildung zu Ende und dann kann man dich da mal ...!

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn wir die fakten nehmen, bleibt eigentlich nur eine sache übrig: deiner freundin wird das freiwillige fahrtgeld gestrichen. mehr nicht. nach deiner erzählung habe ich den eindruck, dass es dem fotografen finanziell schlecht geht und er nur einen vorwand gesucht hat, um diese (freiwillige) leistung zurückzufordern. dass er das in form einer strafe macht, ist allerdings sehr unglücklich.

    wenn sie sich dagegen wehren würde, würde sie zwar vor gericht recht bekommen, dann würde er ihr die freiwillige leistung eben ohne begründung entziehen.

    also lieber augen zu und durch.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    So etwas ist leider oft so, dass er der Chef vieles machen kann ohne das man ihn dafür belangen kann. Bei der Sache wo ihr einfach etwas vom Gehalt abgezogen wurde würde ich mich mal an einen Anwalt wenden. Ansonsten jetzt bis zur Ende der Ausbildung unbedingt noch die Zähne zusammen kneifen. Damit man die Ausbildung in der Tasche hat. Gleichzeitig würde ich aber auch Gegenmaßnahmen ergreifen um zu zeigen, dass es so nicht geht. Bedeutet Überstunden und ähnliches auf ein Minimum zu reduzieren und direkt nach Ende der Ausbildung eine neue Arbeitsstelle suchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In der Berufsausbildung hat man immer sowas wie Berufsschule, dort sich an den Vertrauenslehrer wenden, dort genaueres einholen an Informationen.

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