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Tene

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  • Zulässig als Quelle? (archive.org)?

    Hallo zusammen,

    Ich bin derzeit beschäftigt mit der Quellensuche für meine Proseminararbeit zum Thema "Das Nibelungenlied im Nationalsozialismus". Dabei bin ich auf eine Rede von Göring gestoßen - will ich aber daraus eventuell Auszüge nutzen, brauche ich ja eine handfeste Quelle, und am besten nicht über fünf Ecken. Dabei bin ich auf diese digitalisierte Heftsammlung gestoßen:

    http://www.archive.org/details/DeutschlandImKampf-...

    Meine Frage dazu: Ist das als Quelle zulässig? Vor allem das Urheberrecht betreffend bin ich mir nicht sicher, ob das Dokument auch in Deutschland/der Schweiz als frei zugänglich gilt. Die Rede ist dort zwar komplett aufgeschrieben, aber bevor ich jetzt dummerweise eine Quelle nutze, die gar nicht zulässig ist, frage ich lieber. Vielleicht weiß es ja jemand. Danke schon mal.

    2 AntwortenHochschulevor 1 Jahrzehnt
  • Darf ein Chef so etwas? (Stichwort "In dubio pro reo")?

    Entschuldigt die allgemeine Frageformulierung, aber ich wusste keinen besseren Titel.

    Folgende Situation: Meine Freundin ist Auszubildende zur Fotografin kurz vor dem dritten Lehrjahr. Bis vor kurzem war alles in bester Ordnung, Anfang des Jahres gab es Mitarbeitergespräche und ihr wurde gesagt, dass alle superzufrieden seien usw. (Anmerkung: Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits ein Piercing. Nie ein Problem Vor 2 Wochen musste es raus, was sie auch ohne Widerspruch getan hat). Sie macht häufig Überstunden und auch sonst zuverlässig ihre Arbeit. (Das mag nun aus meiner Sicht subjektiv klingen, ich weiß)

    So viel zur Grundlage. Nun gab es ein "dringendes Gespräch". Kürzlich ging ein Gerät kaputt und meine Freundin sollte es verschicken. Also hat sie es gut gepolstert und versandt. Allerdings ging beim Versand offenbar noch etwas kaputt - und nun wird sie für schuldig befunden. Soweit ich das beurteilen kann, gibt es keinerlei Nachweis, dass sie Schuld hat - und bei ihrer Sorgfalt mit solchen Geräten glaube ich das auch nicht. Offenkundig wird nicht einmal in Erwägung gezogen, dass die Post Mist gebaut haben könnte.

    Und nun wird ihr Gehalt gekürzt. Bis dahin hat sie noch ihre Fahrtkosten (Bustickets etc.) erstattet bekommen. Jetzt ist das alles gestrichen, weil sie schuld sei an dem Schaden des Geräts während des Versands.

    Meine Frage: Darf so etwas (In dubio pro reo) getan werden?

    Zwar sind meines Wissens diese Rückerstattung der Fahrtkosten und dergleichen Betriebssache und können einfach gestrichen werden, aber ich meine überhaupt: Muss man sich so behandeln lassen? (Auch wenn man es am Ende wie so oft wohl einfach hinnehmen muss)

    Es ist zwar das letzte Ausbildungsjahr, aber das kann unter Schikanen ziemlich lang sein. Ihr direkter Ausbilder selbst ist zufrieden und konnte sich vor diesem Gespräch nicht vorstellen, weshalb der Chef so dringend etwas zu besprechen hätte. Sollte sie vielleicht mit ihm gemeinsam ein Gespräch führen? Sie wird doch auch das Recht haben zu sagen, womit sie nicht zufrieden ist.. Das ganze setzt ihr ziemlich zu.

    Was würdet ihr raten? Danke schon mal.

    10 AntwortenRecht & Ethikvor 1 Jahrzehnt
  • Wie kann sich eine Batterie von selbst erhitzen?

    Hallo zusammen,

    Ich würde gerne wissen, wie sich eine Batterie von selbst erhitzen kann. Mein MP3-Player läuft mit einer einzelnen AAA-Batterie. Falls diese unterwegs leergehen sollte, habe ich immer eine zweite Ersatzbatterie dabei, die ich einfach lose in der Hosentasche trage. Gestern aber habe ich plötzlich eine starke Hitze am Bein gespürt - Ursache war die lose AAA-Batterie in der Hosentasche. Das Wetter war ja nun eher kühl und ich selbst bin auch keine wandelnde Heizung, und da die Batterie nicht in Gebrauch war, weiß ich aufgrund meines begrenzten technischen Wissens nicht, wie das passieren konnte. Vielleicht kann mir da jemand helfen. Zur weiteren Information: Es war eine wiederaufladbare Batterie, die ich nun auch schon an die 1,5-2 Jahre benutze.

    3 AntwortenSonstiges - Wissenschaftvor 1 Jahrzehnt