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Wenn ich privat Kurse gebe, was muss ich steuerrechtlich beachten?
Ich habe eine Teilzeitbeschäftigung und würde gerne am Wochenende zusätzlich privat Kurse geben (verschiedener Art, z.B. Tarotkurse, Business Communication...). Muss ich dafür einen Gewerbeschein haben? Und wie versteuere ich das?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
2 Antworten
- DenilsonLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine Gewerbesteuer für die Kurse (Nebengewerbe) fällt erst bei Überschreitung des Freibetrages bis 24.500 € an.
Das gesamte Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit muss ab 7.644 € versteuert werden.
Eine Anmeldung (Gewerbeschein) wird für regelmäßige Tätigkeiten benötigt. Dies wäre der Fall, wenn du jedes Wochenende Kurse geben würdest. Anmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt kostet einmalig i.d.R. 20-40 €.
Vergleiche deine angestrebte Tätigkeit am besten einmal auf diesem Link:
Quelle(n): http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html - vor 1 Jahrzehnt
ich würde
1) dein arbeitgeber darüber informieren - sonst könnte er dich fristlos kündigen
2) gewerbe anmelden - beim stadtamt - als nebentätigkeit - kosten ca. 13,- euro
3) ein anmeldeformular beim finanzamt über selbständigkeit ausfüllen