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sigi fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Genehmigt Alg2 Wohnungswechsel von 77m2 zu 54m2 als Alleinstehender?

Ich möchte als Hartz4-Bezieher von einer Wohnung mit Größe 77m2 in eine 54m2-Wohnung umziehen.

Die ARGE genehmigt aber in unserer Kommune nur max. 47 m2. Habe ich trotzdem eine Chance die 54m2-Wohnung zu bekommen. Wie stelle ich das an?

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    mal Grundsätzliches, die ARGE kann dir nicht vorschreiben wo du hinziehen kannst, das wäre ein Eingriff in dein Persönlichkeitsrecht hinzuziehen wo du willst.

    Was sie aber können, dir nur die "angemessene Miete" für die 47qm zu zahlen. Ergo legst du den Fehlbetrag, aus deinem Betrag drauf.

    Da hilft nur eins, Widerspruch einlegen, wenn der dann da ist und negativ Beschieden, Klage vor dem Sozialgericht, wo du sicher recht bekommen wirst und die ARGE, den Mehrbetrag an dich zahlen muss.

    °

    Quelle(n): dipl - Verwaltungswirt
  • vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt auf den Ort und den Sachbearbeiter an. Und auf die Miete natürlich.

  • ?
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie 378 Euro Warmmiete nur verlangt, dann hast du HIER, in Berlin, eine Chance ;-)

    Die Mietobergrenze, ist Kommunenabhaengig.

  • ?
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst ja auch die zu vielen qm selbst bezahlen.

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  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Stell' einen Antrag, dann weißt Du es

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