Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

menschlich fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Ordnungsamt überprüft Firma stets mit Voranmeldung...?!?

Wir haben jetzt zum x-ten Mal eine Firma wg. diverser Verstosse gegen Arbeitschutzbestimmungen sowie dem Verstoss gegen das Nichtraucherschutzgesetz beim Ordnungsamt der zuständigen Stadt angezeigt ( leider haben die Arbeitnehmer dort so eine Angst vor Arbeitslosigkeit, dass man Ihnen nicht beibringen kann, einen Betriebsrat zu stellen ) - jedoch erscheint das Ordnungsamt grundsätzlich JEDES MAL mit Vorwarnung, soll heißen : Der Chef wuselt am Tag vorher rum und lässt alles beseitigen, was nicht den Gesetzen entspricht und macht nach der "Kontrolle" weiter wie gehabt!

Wo können wir diese Lachnummer, die für die Mitarbeiter keine ist, nun weiter verfolgen lassen, bzw. ist das eigentlich so erlaubt?

Auf den Seiten der Bezirksregierung wird nur an die Kommunen verwiesen und die wiederum ( Bürgermeisteramt ) verweist an das Ordnungsamt ( haha ) - also was können wir nun noch tun?

Update:

Guter Gedanke!

Aber: das Ordnungsamt überprüft doch auch Gaststätten, etc. unangemeldet auf Einhaltung der Richtlinien - warum nicht ein Unternehmen wie dieses?

Und wenn die echt nur mit Vorankündigung kommen dürfen - was soll das dann überhaupt?

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ...diverser Verstösse gegen Arbeitschutzbestimmungen.....,dafür ist die BG zuständig und erst wenn Gefahr in Verzug ist,wird das Ordnungsamt bzw.,Gewerbeamt tätig.Anmelden muß sich solch Amt gem.Verwaltungsgesetz und wenn nix gefunden wird.....,tschuldigung,aber irgendwann kommt der Tag da werdet ihr unglaubwürdig da stehen.

    Annonym läuft sowas immer in die Hose,da bei sowas wirklich Aussagen gemacht werden müssen,mit Fakten und Tatsachen,welche Hand und Fuß haben.So könnt ihr eine Selbstanzeige direkt bei der BG machen und das würde ich an eurer Stelle tun !!,denn wenn dir/euch was passiert aufgrund Verstösse gegen die UVV`s auf deinem Arbeitsplatz.....,zu 100% wirst du keinen Cent dann sehen,da du/ihr es geduldet hast/habt jene Zustände und,dulden heißt im juristischen anerkennen.

    Vergessen wir mal das Nichtraucherschutzgesetz,in erster Linie sind die gravierenden Verstösse gegen die Arbeitsschutzbestimmungen von höchster Bedeutung,da hiervon mehr von abhängt als jenes Nichtrauchen,da bei Unfällen die BG einen Bericht von dem Versicherten haben will und stellt es sich heraus das gegen die UVV`s verstossen wurde werden keine Zahlungen d.h.,Krankengeld bzw.,Rente gezahlt.Versucht über einen RA für Arbeitsrecht gemeinsam gegen den Arbeitgeber gegenan zu gehen,da es um eure Sicherheit geht in erster Linie.Mach aber keinen Alleingang....,da zu 100% die Kollegen dann von nix wissen und du stehst dann wie ne blöde da.Zumindest mit 3 Kollegen würde ich beim RA aufkreuzen und ganz wichtig,alle müssen unterschreiben damit es später nicht heißt:"..ich weiß von nichts..".

    Das Ordnungsamt kann tätig werden aber,dafür müssen auch graviernde Mängel gefunden werden und erst dann,wird seitens des Ordnungsamtes die BG hinzugezogen.Macht bitte keine Fotos via Fotohandy oder Digicam,da sowas nicht gerichtsverwertbar ist und der Arbeitgeber kann euch dann verklagen,da ihr betriebliche Geheimnisse der Öffentlichkeit preisgebt und sowas ist ein Grund zur fristlosen Kündigung.

    Also wenn ihr ne Selbstanzeige macht bei der BG...,dann ädaquat die Mängel beschreiben welche gravierend sind,d.h.,die Arbeitsmaschine XY hat da und da Mängel und stellt gem.UVV Nr.XYZ eine Gefahr da.Die UVV`s müssen übrigends im Betrieb für jeden einsehbar sein !!!!,ansonsten wird euch die BG behilflich sein dabei.

  • vor 1 Jahrzehnt

    unangemeldet darf nur die polizei und der zoll einschreiten.

    es gäbe auch mal die möglichkeit dies bei einer öffenlichen sitztung in der kommunalpolitik anzusprechen.

    bei uns in Bremen werden beiratssitzungen in den einzelnen stadtteilen angeboten, wobei die bürger/innen ihre bedenken und anregungen vortragen können. dies wird dann öffentlich diskutiert und bei bedarf kann abhilfe geschafft werden.

    sollche öffentlichen kommunalen sitztungen / versammlungen müsste es auch bei euch geben ( sie werden meist 4 bis 5 mal im jahr angeboten )

    @nachtrag

    man muss einen unternehmen immer eine chance geben die mängel auch zu beseitigen.

    es kommt auch immer darauf an ob gefahr in verzug ist, z.b. auf Baustellen werden unangekündigt kontrollen durch die Berufsgenossenschaft bzw. Zoll durchgeführt denn wenn die sicherheitsmaßnahmen wie stahlkappen an den schuhen, helm pflicht nicht eingehalten werden kann es zu tötlichen unfällen kommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also was die Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz angeht, wendest du dich am besten an eine der Dienststellen des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz deines Bundelandes.

    http://lasi.osha.de/de/gfx/systems/dienststellen_a...

    In diesem Sinne....

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch das Ordnungsamt darf ohne Vorankündigung Kontrollen machen, aber mit Verstössen gegen Arbeitsschutzbestimmungen hat das Ordnungsamt überhaupt nichts zu tun. Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.