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teido fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Mit firsiertem Roller erwischt, was jetzt?

Ich wurde letztens mit meinem Roller angehalten. Ein Peugeot Speedfight 2, zugelassen für 25 km/h und mein Führerschein ist Mofa. Darf also auch nicht schneller.

Das war mir aber zu langsam, hab den dann entdrosselt.

Der fuhr dann 70-80 auffer Geraden, Bergab knappe 95-100.

Wurde dann von der Polizei angehalten und die meinten das is zu schnell. Die meinen die haben eine Anzeige geschrieben.

Was passiert jetz? Bekomm ich noch Post von denen? Warte schon seit 3 Wochen dadrauf.

mfg

Update:

Ich hab ne Prüfbescheinigung, die kann nicht weggenommen werden. Und den Roller können die mir auch nicht wegnehmen und Führerschein Sperre gibt es nicht, das ist angstmacherei. Ganz Sicher.

Ich hab nacher gestanden wie schnell der is als die mit nem Abschlepper gedroht haben.

Update 2:

Frage hat sich erledigt.

Mein pa kam gerade zurück und der hatte den schlüssel fürn Briefkasten, da war post drinne.

Ich bekomm ne Verkehrsbelehrung.

MEHR NICHT!

Führerschein mit 21 gibt es auserdem nicht.

Kenne welche die wurden 3 mal und öfters gepackt und haben heute auto schein.

11 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mit wieviel haben sie Dich erwischt? Oder komplett ohne Messgerät?

    Wurde der Roller dann von denen mitgenommen zur Überprüfung?

    Wie alt bist Du?

    Je jünger Du bist, umso weniger wird Dir geschehen - allerdings bist Du den Führerschein mit hoher Wahrscheinlichkeit erstmal los.

    Ach ja, und vielleicht hast Du einfach nur Glück - wenn die nämlich länger als 3 Monate seit dem Anhalten zuwarten, ist die Sache verjährt (Deutschland), dann können die Dir nichts mehr anhaben.

  • kalle
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja,dumm gelaufen - da das ganze sehr wahrscheinlich über den Staatsanwalt geht, dauert das ein bisschen länger. Die Post kommt 100% . Und deinen PKW Führerschein Kannst erst mit 21 machen,ganz davon abgesehen was an Geldbuße auf dich noch zukommt. Und nochwas - Mofaführerschein gibts nicht, das ist eine Prüfbescheinigung -und wenn Du anstatt mit 25 erlaubten Kmh 80-90 Kmh gefahren bist, ist das Fahren OHNE FÜHRERSCHEIN und wird auch so geahndet. da hast dir was eingehandelt -hoffentlich lernste auch was draus . Alles gute für die ZUKUNFT

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tja, das nennt man Fahren ohne Fahrerlaubnis. Du hattest ja nur eine Mofaprüfbescheinigung, Da du die Höchstgeschwindigkeit, die für deinen Schein zulässig war, überschritten hast, hättest du eine andere Führerscheinklasse dafür benötigt. Die hattest du nicht. Also ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Gibt erst mal einen Kriminalakteneintrag und den Rest entscheidet das Gericht.

    Quelle(n): Arbeite bei der Polizei
  • vor 1 Jahrzehnt

    Von wegen "gibt keine Führerscheinsperre". Du bist ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz (frisiert = Versicherung erlischt) gefahren, und wenn der Staatsanwalt das meint, dann kann da außer einer Geldstrafe schon mal ein "Verbot der Erteilung einer Fahrerlaubnis" angeordnet werden. Meist ein Jahr oder so. Punkte in Flensburg gibt's natürlich auch.

    Das Führerscheinverbot ist natürlich dann schmerz- und konsequenzenlos, wenn du noch weit genug vom 18. Geburtstag entfernt bist.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du wirsrt vom Amtsgericht zur Gerichtsverhandlung als Beschuldigter vorgeladen. Aber das ist alles halb so schlimm. Wenn Du vorher noch nie etwas angestellt hast, bekommst Du ein paar Sozialstunden zur Ableistung im Seniorenheim oder Krankenhaus oder in einer Behinderteneinrichtung. Wie viel das sein werden, kann ich Dir nicht so pauschal sagen, es können 20 Stunden sein, aber es können auch 100 Stunden sein. Deshalb lege ich mich darauf lieber nicht fest. Wenn Du diese Stunden abgeleistet hast, immer pünktlich und zuverlässig, freundlich warst,keine Wiederreden gegeben oder gemault hast nie verschlafen und beim arbeiten hreum getrödelt hast, bekommst Du eine positive Bewertung des Heimleiters, die übrigens an die Verwaltungsbehörde (Landratsamt) geschickt wird und das wars.

    Wenn Du mit dem Heimleiter nicht zurecht kommst, ihn beschimpfst, beleidigst, anmeckerst oder so ein "mir doch egal Gefühl" vermittelst, kann er Dich der Verwaltungsbehörde melden und dann sitzt Du die restliche Zeit in der Zelle ab. Das ist aber nur bei Leuten der Fall, die keine Reuhe zeigen und sich wie oben beschrieben verhalten.

    Ich beschäftige mich öfter mit solchen Leuten, weil meine Mutter ein Senioren- und Pflegeheim betreibt und ich diese Leute dann im Garten einsetzen darf.

    Gruß Karsten

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Was jetzt ? Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, weiterhin Fahren mir einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis (denn sie ist erlöschen wenn das Ding über 35 km/h läuft). Das Mofa wird, ob Du es willst oder nicht, eingezogen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... nur Fliegen ist für dich wohl schöner.

    Sicherlich ist die böse Polizei dran schuld, wenn du mal mit deiner Kiste n schweren ( unversicherten ) UNFALL machst ! ( Die Bullen hätten dich zuvor ja kontrollieren müssen um dir deinen Roller wegzunehmen )

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kein Roller mehr da?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Anscheinend wohnst du nicht in Bayern, hier würde mit Recht anders mit dir verfahren. Dein Hirn

    ist offensichtlich noch nicht so weit entwickelt, daß du ein Fahrzeug mit einer Zulassung für niedrige

    Geschwindigkeit als gleichwertig mit der höheren Maschine beurteilst. Das ist nicht nur Gesetzgebung,

    sondern die Hersteller verwenden für diese Fahrzeuge auch (nicht alle, aber woher willst du das wissen)

    andere, nicht für höhere Geschwindigkeiten geeignete Bauteile. Damit gefährdest du nicht nur dein

    eigenes Leben (egal, weil Dummheit keine Daseinsberechtigung hat) sondern das Leben unbeteiligter

    anderer Menschen.

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    stimmt. ist kein fahren ohne fahrerlaubnis, weil du eben keine fahrerlaubnis benötigst, sondern nur die prüfungsbescheinigung, § 4 I FeV. von daher ists zunächst mal eine ordnungswidrigkeit. allerdings kommen da eventuell noch die verstöße gegen die stvo hinzu (also falls du noch obendrein zu schnell gefahren bist oder so). allerdings gilt die prüfungsbescheinigung nur für kisten mit geringer geschwindigkeit... daher kann da durchaus noch was kommen...

    du bekommst aber ein anderes problem. und zwar wenns um deinen autoführerschein geht. dort regelt, die fahrerlaubnisverordnung, dass in solchen fällen die ggf. die eignung (§ 11 III nr.4 FeV) zum führen eines fahrzeugs fehlt... und dann wirds kritisch für deinen führerschein...

    solchen unsinn solltest du dir nicht nochmal erlauben... kommt nämlich uncool bei frauen an, wenn du sie später mit nem fahrrad zu date abholst :-P

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du Pech hast, dann wird dein Roller beschlagnahmt und du wirst wenns dumm läuft für mehrer jahre für den führerschein gesperrt ( auch aut, LKW etc.)

    wenn du Glück hast, dann bkommste nur ne kleine geldstrafe oder Sozialstunden

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