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Frage bezüglich rollerkauf nach diebstahl?

hallo

es geht darum mir wurde mein roller geklaut und nun läuft die monatsfrist bald aus und ich bekomme dank meiner telkasko versicherung einen betrag i.H.v. 1750,00 abzüglich noch 300,00.-- SB

Die Versicherung hat geagt das ich wenn ich keinen neuen roller kaufe nur einen betrag von ich glaube es waren 1150,00 bekomme da die mwst nicht angefallen ist und wenn ich einen neuen kaufe kriege ich 1450,00 euro da die mwst dann angefallen ist aber nur wenn ich ein roller kaufe für min 1750,00euro

nun zu meiner frage

angenommen ich kaufe mir einen roller für 1750,00 euro und erhalte 1450,00 von der versicherung kann ich dann noch die mwst extra ausweisen (über den firmennamen ) oder darf man das nicht weil die versicherung mit die 1450,00 inkl mwst gibt????

die rechnung wäre dann so nähmlich

1750,00

-19% mwst ----> 279,43

-1450,00 von der versicherung

----------------------------------------------------------

dann muss ich noch 20,58.-- zahlen

ist das so erlaubt oder nicht

was würdet ihr mir empfehlen

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich würde empfehlen, lese mal die Versicherungsbedingungen durch.

    Ich zitiere mal aus dem Link

    C. Fahrzeugversicherung

    § 13 Ersatzleistung

    (1) Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.

    (1 a) Bei Zerstörung oder Verlust eines Personenkraftwagens im Sinne der Tarifbestimmungen erstattet der Versicherer für einen Schaden, der in den ersten 12 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs eintritt, den Neupreis des Fahrzeugs, wenn sich das Fahrzeug bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder Kraftfahrzeughersteller

    erworben hat.

    http://www.autoversicherung-1.de/privat/kfz-versic...

    Jetzt kenne ich deinen Vertrag nicht, im Zitat geht es um einen Pkw, aber wenn ich es richtig interpretiere, und dein Roller noch keine 12Monate alt war, könntest Du einen neuen Roller bekommen. Da wäre dann nur die Selbstbeteiligung fällig.

    Und mit dem Mehrwertsteuerabzug was die Versicherung machen will, gehe ich auch nicht konform. Es geht hier um eine Ersatzbeschaffung auf dem privaten Markt bei dem keine MwSt anfällt. Die MwSt. könnte nur gestrichen werden wenn es gewerbliche Angebote gäbe.

    An deiner Stelle würde ich mal einen Anwalt zur Erstberatung aufsuchen, was der dazu meint. Den Versicherungsvertrag mitnehmen.

    Du kannst auch hier einen Anwalt fragen, kostet aber etwas

    http://www.123recht.net/loginerstberatung.asp

    Denke das es sich auszahlt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Stelle diese Frage doch mal Deiner Versicherung und warte auf die schriftliche Mitteilung. Dann bist Du auf der sicheren Seite und niemand kann Dir etwas böses nachsagen.

    Gruß Karsten

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich würde mal Steuerhinterziehung sagen.

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