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Steuererklärung 2009. Anlage KAP.?
Hallo,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung aus zu füllen. Bei der Anlage KAP komme ich jedoch ins Straucheln.
Ich bin selber noch Schüler muss aber eine Steuererklärung machen, da ich beim Verkauf eines Investmentfonds den Freistellungsauftrag nicht hoch genug angesetzt habe und nun Kapitalertragssteuer zahlen musste. Nun bin ich dabei die Anlage KAP zu bearbeiten.
Ich möchte nur bestimmte Kapitalerträge überprüft haben (nur 5 angekreuzt) muss ich nun aber in Zeile 7 alle Kapitalerträge angeben? Oder nur die, für die ich auch Steuer gezahlt habe?
Vielen Dank für eure Antworten
Clemens
2 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Du solltest alle angeben.
- Sandra ALv 5vor 1 Jahrzehnt
Ein Antrag auf Überprüfung der Kapitalerträge nach §32d IV EStG ist nur möglich, wenn Du sämtliche Kapitalerträge angibst. Sollte sich dabei allerdings eine höhere Steuer, als die bisher gezahlte Abgeltungssteuer ergeben, bleibt es bei der bereits gezahlten Steuer. Es wird nichts nacherhoben
Quelle(n): EStG