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Steuererklärung 2009. Anlage KAP.?

Hallo,

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung aus zu füllen. Bei der Anlage KAP komme ich jedoch ins Straucheln.

Ich bin selber noch Schüler muss aber eine Steuererklärung machen, da ich beim Verkauf eines Investmentfonds den Freistellungsauftrag nicht hoch genug angesetzt habe und nun Kapitalertragssteuer zahlen musste. Nun bin ich dabei die Anlage KAP zu bearbeiten.

Ich möchte nur bestimmte Kapitalerträge überprüft haben (nur 5 angekreuzt) muss ich nun aber in Zeile 7 alle Kapitalerträge angeben? Oder nur die, für die ich auch Steuer gezahlt habe?

Vielen Dank für eure Antworten

Clemens

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du solltest alle angeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Antrag auf Überprüfung der Kapitalerträge nach §32d IV EStG ist nur möglich, wenn Du sämtliche Kapitalerträge angibst. Sollte sich dabei allerdings eine höhere Steuer, als die bisher gezahlte Abgeltungssteuer ergeben, bleibt es bei der bereits gezahlten Steuer. Es wird nichts nacherhoben

    Quelle(n): EStG
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