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Was hat Vorrang, wenn sich Totenwürde und Letzter Wille widersprechen?
Zu dieser Frage hat mich mein Bruder mit der (zugegeben sehr makaberen) Frage inspiriert, weshalb man nicht testamentarisch festlegen kann, daß man nach seinem Tod noch ein letztes mal Geschlechtsverkehr haben will.
Die deutsche Totenwürde leitet sich aus der Menschenwürde her. Soweit ich sehen kann, handelt es sich bei dieser um ein Recht, nicht um eine Pflicht. In welchem Maß wäre ein Verhalten gegenüber der eigenen Person, das die eigenen Würde beschädigt, zu respektieren, und aus welchem juristischen Grund gibt man einem von beidem Vorrang?
8 Antworten
- alter SchwedeLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In dem Falle müsste eigentlich die Menschenwürde des Menschen der mit dem Toten den "Akt" vollziehen sollte im Vordergrund stehen, denn so etwas ist niemandem zuzumuten.
Mal abgesehen davon kann man nach seinem Tod keinen GV mehr haben, das funktioniert dann nicht mehr. Man sollte das letzte mal GV also noch gestalten solange man noch lebt und noch kann!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
da es sich um Nekrophilie handeln würde, erübrigt sich diese frage da es ein Straftatbestand handelt!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dürfte bei einem Mann schwer sein.
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- Rainer ZufallLv 4vor 1 Jahrzehnt
... sittenwidrige Testamente müssen nicht eingehalten werden. Stell dir vor - ich würde dich nur dann beerben, wenn du zuvor meine Schwiegermutter umbringst !
- BrataccLv 4vor 1 Jahrzehnt
Zum einen hat der Tote eh nix mehr davon, kann die "Einhaltung" nicht überprüfen und zum anderen ist Nekrophilie ein klein bisschen illegal.
- vor 1 Jahrzehnt
Es würde sich hier um Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB handeln, somit dürfte ein Notar schon garnicht ein solches Testament fertigen und nur durch einen Notar oder Gericht erhält es Rechtswirkung. Des Weiteren sind die Vorschriften nach dem Bestattungsgesetz zu befolgen, welche auch sehr vielseitig sind. Störung der Totenruhe usw.
Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte. Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden (Erwachsenen) in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts- und Sozialmoral.
- RofLoLimaoLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich denke das der letzte Wille Vorrang hat, auch wenn er nicht jedem "schmeckt", aber der letzte Wille gilt als heilig und wird dem Verstorbenen gewährt.
In dem speziellem Fall würde ich aber sagen, das bei einem Geschlechtsakt Freude und/oder Genuà beiwohnt, da der Verstorbene aber Tod ist, kann er das nicht mehr empfinden...deswegen würde es abgelehnt.....ausserdem finde mal jemanden der es mit einem Toten treibt LOL