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Haben Radfahrer immer Vorfahrt vor Autofahrern?
z.B. gegenüber Autofahrern bei grüner Fußgängerampel auf Fußgänger Über-Weg (kein Radweg?)
(hier vermutet man als Autofahrer doch eigentlich nur Fußgänger in beiden Richtungen)
12 Antworten
- ?Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Fahrradfahrer sind Straßenverkehrsteilnehmer wie Autofahrer, Brummifahrer, Moped oder sonst was.. Auf d Straße haben sie keinen Vorteil, auch wenn man auf sie mehr achtet, da sie keine Schutz um sie haben... Auf d Fußgängerübergang/Zebrastreifen dürfen Fahrradfahrer NIE Fahren.. wie auhc keinen Autos fahren dürfen... Fahrräder sind Verkehrsmittel, wenn man darauf sitzt.. Hirnüberschieben ist aber kein Problem!
- whocaresLv 6vor 1 Jahrzehnt
Radfahrer und Autofahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer
für die die gleichen Verkehrsregeln gelten.
- HelgaleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Als Autofahrer bist Du immer dran. Die Radfahrer haben da schon große Vorteile - oder sie nehmen sie sich einfach -. Bei uns fahren die Radfahrer sehr rücksichtslos. Da, wo man sie überhaupt nicht vermutet, kommt plötzlich ein schnelles Gefährt herangebraust. Sie fahren auf Gehwegen, auf Bürgersteigen. Rechts oder links spielt keine Rolle mehr. Da müßte die Polizei schon schärfer eingreifen. Fußgänger sind auf Deutschlands Fußwegen auf jeden Fall in Lebensgefahr.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
nein,radfahrer haben keine generelle vorfahrt.aber der autofahrer muß(nein sollte) immer auf schwächere achten.
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- LeonLv 6vor 1 Jahrzehnt
Was ein Autofahrer vermutet, ist ziemlich wurscht ... gucken muß er :)
Wer oder was den Überweg bei Grün benutzt, kann ihm ja egal sein, denn warten muss er sowieso.
- Mike MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Fahrradfahrer müssen auf Fussgängerüberwegen absteigen und schieben, als Radfahrer haben sie KEINE Vorfahrt.
Aber: Ein Autofahrer der auf sein Recht beharrt und den Radfahrer umfährt kriegt Probleme...
- vor 1 Jahrzehnt
Nein die Fahrradfahren Müssen genau so auf die Verkehrs regeln achten wie Auto fahrer nur haben autofahrer meist eine Teil schuld weil sie aufpassen müssen aber ein Fahrradfahren kann genauso angelangt werden wie ein Autofahrer.
Kenne jemand der mit dem fahrrad einen strafzettel bekommen hat wegen überhöhter geschwindigkeit( mit 35 durch ne spielstrasse)
- vor 1 Jahrzehnt
GANZ EINFACH...
WENN DER FAHRADFAHRER SEIN FAHRAD SCHIEBT IST ER EIN GANZ NORMALER FUSSGÄNGER... WENN NICHT, DANN NICHT...
BELLA
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der KLÜGERER gibt nach und STOPPT !!!! Das ganze Palaver hinterher, er ist doch der schwächere von den Verkehrsteilnehmer. Dann das schwer verdiente geld wieder Anwalt und gerichte in den Hintern stecken, ne lass mal sein.........