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? fragte in Politik & VerwaltungSonstiges - Politik · vor 1 Jahrzehnt

Dürfen Eltern anstelle ihres Kindes anzeigen?

Dürfen Eltern anstelle ihres 14- jährigen Kindes Anzeige erstatten, wenn das Kind es nicht will?

Update:

Das heißt, wenn das Kind sexuell genötigt wurde z.B. MÜSSEN die Eltern Anzeige erstatten? Auch wenn derjenige nicht bekannt ist?

Update 2:

.. und die straftat schon ein jahr her ist?

9 Antworten

Bewertung
  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine Anzeige kann jeder machen, nicht nur Eltern. D.h. man kann auch dann eine Anzeige machen, wenn es sich um ein fremdes Kind handelt. Wenn es sich bei der Straftat jedoch um ein Antragsdelikt handelt, dann hat die Anzeige keine Rechtswirkung, wenn sie nicht von der richtigen Person (in der Regel vom Opfer) gestellt wird. Aber die Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes in einem solchen Fall auch dann eine Anzeige stellen, wenn das Kind das nicht will (z.B. weil es auch mit 14J manchmal manche Dinge nicht richtig einschätzen kann).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder, der von einer Straftat Kenntnis hat, kann Anzeige erstatten.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige

    Anzeige gegen "Unbekannt".

  • Nathan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Sicher dürfen die Eltern das. Eine Anzeigepflicht gibt es in Deutschland allerdings nicht. EIne Tatsache, die im Moment heftig diskutiert und kritisiert wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Jeder darf eine Körperverletzung zur Anzeige bringen.

    Soweit mir bekannt, ist lediglich die "Beleidigung" vom Beleidigten persönlich anzuzeigen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, das dürfen und müssen sogar die Eltern.

    Es heißt nicht nur Sorge-recht, sondern Sorgepflicht. Wenn bei einer Straftat das die Eltern nicht machen, sind Sie mit schuldig. ( Sofern es den Eltern bekannt ist)

    Grüße Uwe

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja sicher, sie müssen es unter umständen ja sogar. schleißelich sind sie bis zum 18. die erziehungsberechtigten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie dürfen nicht nur - sie müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ich glaub schon da es noch minderjährig ist.

  • Jan H
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    @ Stefan mal wieder nur fast richtig

    Ein 14jähriges Kind ist nach geltenem Deutschem Recht -> Bedingt Geschäftsfähig<- Sie kann nun selbst jemanden Anzeigen aber auch Angezeigt

    werden und nach Jugendstrafrecht auch ins Gefängnis wandern. Das müssen die Eltern bedenken bei einer Anzeige. Die natürlich bis zur Volljährigkeit noch

    die Eltern machen können. Kommt es zu dem Fall das Sie verlieren oder das Sie ins gefängnis geht muss die Klägerin ins Gefängnis.

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