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Dürfen Eltern anstelle ihres Kindes anzeigen?
Dürfen Eltern anstelle ihres 14- jährigen Kindes Anzeige erstatten, wenn das Kind es nicht will?
Das heißt, wenn das Kind sexuell genötigt wurde z.B. MÜSSEN die Eltern Anzeige erstatten? Auch wenn derjenige nicht bekannt ist?
.. und die straftat schon ein jahr her ist?
9 Antworten
- ?Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Eine Anzeige kann jeder machen, nicht nur Eltern. D.h. man kann auch dann eine Anzeige machen, wenn es sich um ein fremdes Kind handelt. Wenn es sich bei der Straftat jedoch um ein Antragsdelikt handelt, dann hat die Anzeige keine Rechtswirkung, wenn sie nicht von der richtigen Person (in der Regel vom Opfer) gestellt wird. Aber die Eltern können als gesetzliche Vertreter des Kindes in einem solchen Fall auch dann eine Anzeige stellen, wenn das Kind das nicht will (z.B. weil es auch mit 14J manchmal manche Dinge nicht richtig einschätzen kann).
- Franz BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Jeder, der von einer Straftat Kenntnis hat, kann Anzeige erstatten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige
Anzeige gegen "Unbekannt".
- NathanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Sicher dürfen die Eltern das. Eine Anzeigepflicht gibt es in Deutschland allerdings nicht. EIne Tatsache, die im Moment heftig diskutiert und kritisiert wird.
- vor 1 Jahrzehnt
Jeder darf eine Körperverletzung zur Anzeige bringen.
Soweit mir bekannt, ist lediglich die "Beleidigung" vom Beleidigten persönlich anzuzeigen.
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- uweelenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, das dürfen und müssen sogar die Eltern.
Es heiÃt nicht nur Sorge-recht, sondern Sorgepflicht. Wenn bei einer Straftat das die Eltern nicht machen, sind Sie mit schuldig. ( Sofern es den Eltern bekannt ist)
GrüÃe Uwe
- emilia2007Lv 6vor 1 Jahrzehnt
ja sicher, sie müssen es unter umständen ja sogar. schleiÃelich sind sie bis zum 18. die erziehungsberechtigten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Sie dürfen nicht nur - sie müssen.
- Jan HLv 4vor 1 Jahrzehnt
@ Stefan mal wieder nur fast richtig
Ein 14jähriges Kind ist nach geltenem Deutschem Recht -> Bedingt Geschäftsfähig<- Sie kann nun selbst jemanden Anzeigen aber auch Angezeigt
werden und nach Jugendstrafrecht auch ins Gefängnis wandern. Das müssen die Eltern bedenken bei einer Anzeige. Die natürlich bis zur Volljährigkeit noch
die Eltern machen können. Kommt es zu dem Fall das Sie verlieren oder das Sie ins gefängnis geht muss die Klägerin ins Gefängnis.