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bis zu wieviel monaten rückwirkend kann man ungerechtfertigte abbuchungen rückbuchen? (s.d.)?
es geht um den mitgliedsbeitrag meiner kinder für kung-fu. monatlich 60 euro. sie haben aber schon letzten juli aufgehört. ich war damals im krankenhaus und habe meinen vater beauftragt zu kündigen. er hat dem "meister" das kündigungsschreiben auch persönlich übergeben. habe aber festgestellt, dass er jeden monat noch fleißig abbucht. natürlich ungerechtfertig. der vertrag verlängert sich automatisch immer um ein halbes jahr, deswegen dachte ich anfangs: "dumm gelaufen, muss ich vielleicht noch die restmonate zahlen." (auf meiner vertragsausfertigung stehen blöderweise keine daten drauf - wahrscheinlich auch so beabsichtigt) aber jetzt ist´s ja schon weit drüber und er kassiert immernoch.
kann man die abbuchungen rückgängig machen? dass das geht, weiß ich. aber nicht, wie lange rückwirkend das möglich ist. kennt sich jemand aus?
wer gibt denn hier DR? fällt einem doch nix mehr ein...
17 Antworten
- PandorraLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Rückbuchen kannst du nur bei Lastschriftverfahren und zwar bis zu 6 Wochen nach Abbuchung, ohne Angabe von Gründen. Bei jeder Rückbuchung werden dem Abbucher 3 Euro Gebühren berechnet. Hören die Abbuchungen trotz Kündigung des Lastschriftverfahrens auf, mußt du dich mit deiner Bank in Verbindung setzten. Die verhindern dann weitere Abbuchungen.
Bei Daueraufträgen allerdings mußt du den Dauerauftrag bei der Bank kündigen.
@cwj - habe mich jahrelang mit diesen Dingen herumgeschlagen. Die 6-Wochen-Frist wird von allen Banken begründungslos anerkannt. Und jeder der einem Lastschriftverfahren zustimmt, wird über diese Frist informiert. Wird er es nicht, kann er auch später noch eine Rückbuchung anfordern. Dies ist allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
- © CarolLv 6vor 1 Jahrzehnt
Viele sind der Ansicht, dass man Lastschriften lediglich nur bis zu 6 Wochen wiedersprechen/zurückziehen können.
Das ist definitiv nicht richtig !!
Die höchstrichterliche Instanz (BVerfG) hat mit folgendem Urteil der obigen Vermutung eindeutig widersprochen.
Zitat:
a) Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.
Ergänzend dem obigen Urteil sollte folgende Info alle offenen Fragen beseitigen
Zitat:
Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen nicht beigetreten und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist
cwj
@Pandorra - das war nur die 'offizielle' Version des BVerfG, das unterschiedliche, z.T. auch rechtlich zermürbende procedere der Banken versteht sich (allein durch das berühmte 'Kleingedruckte' und das leider übliche Informationsmanko der Banken) fast von selbst ...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Oh es gab ein Urteil des BGH, der gesagt hat, dass diese 6 Wochen Frist zwar bankintern gilt, aber nicht immer über den Kunden selber. Daher ist es durchaus möglich, Abbuchungen, die schon Monate her sind, zu widerrufen.
Dennoch würde ich mich mit dem Studio in Verbindung setzten und ihn bitten, die zufiel bezahlten Beträge zurückzuerstatten und auf die Kündigung hinweisen. Weigert das Studio sich, so setzte dich mit deiner Bank in Verbindung und bespreche das mit Zurückbuchung.
Ich denke, dass ist die eleganteste Lösung.
- vor 1 Jahrzehnt
Geh am besten zur Bank und kläre das mit denen. Ich hab mal was von 3 Monaten gehört, aber da du ja gekündigt hast, hat der meiner Meinung nach gar kein Recht mehr gehabt Geld von deinem Konto abzubuchen. Ich würde das sofort schriftlich zurückfordern. Zeuge ist dein Vater, der das Schreiben übergeben hat. Ich hoffe, das klappt, ist ja immerhin eine Menge Kohle.
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- vor 1 Jahrzehnt
Man geht zur Bank und trägt seinen Wunsch vor. Bei meiner Bank (Sparda-Bank West) kann man Rücklastschriften sogar online beantragen.
Solltest du kein Online Banking machen, musst du bei einer Bank vorstellig werden.
Du kannst übrigens bis zu 6 -12 Monaten zurückbuchen
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also selber rückbuchen über SB und Online-Banking kann man innerhalb der letzten 6 Wochen. Das hat mir meine Bank gesagt. Ansonsten musst du wohl oder übel an den Meister dich wenden, dass er es erstatten soll. Bei meiner Bank ist das jedenfalls so.
- vor 1 Jahrzehnt
Hi,
mindestens sechs Wochen lang kannst du Abbuchungen widersprechen.
Ich meine aber, dass es seit diesem Jahr möglich ist auch länger zurückliegende Buchungen zu widersprechen.
Frag am besten bei deiner Bank nach.
Gruß
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich meine dass du bis zu 6 wochen zeit hast um solche buchungen rückgängig zu machen.
Quelle(n): Bekannte - volvoxLv 6vor 1 Jahrzehnt
Sofort die Einzugsermächtigung zurückziehen!
Und alles zurückbuchen lassen, was zuviel bezahlt.
(Wie weit zurück das möglich ist, weiss die Bank.)