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Ist die Kündigung rechtsgültig?

Hallo!

Ich habe einmal eine Frage zum Thema Kündigung.

Es geht um Folgendes:

Ein Arbeitnehmer erhält aufgrund der Pleite des Unternehmens eine Kündigung. In ihr steht "aus betriebsbedingten Gründen sehen wir uns gezwungen Ihr Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden". Der Arbeitnehmer unterschreibt diese Kündigung (auch weil er über die Unternehmenssituation Bescheid weiß). Er unterschreibt die Kündigung aber auch noch mit folgendem Hinweis

"Hiermit bestätige ich den Erhalt der Kündigung und erkenne an, dass ich keine weiteren Forderungen geg. "Firmenname" geltend machen kann. Das Arbeitsverhältnis ist vereinbarungsgemäß beendet worden"

Ist diese Kündigung rechtswirksam? Kann der AN da gegen an gehen, OBWOHL er unterschrieben hat, dass er damit einverstanden ist und das sein Arbeitsverhältnis VEREINBARUNGSGEMÄß beendet wurde??

Danke für die Antworten :-)

Update:

Ich erwähne vielleicht nochmal, dass es eine Einzelunternehmung ist und ALLE Mitarbeiter entlassen worden sind. (Das Unternehmen hat nur ca. 10 Mitarbeiter und wird geschlossen)

Update 2:

@ Zurra: Da hast du Recht :-) rein theoretisch verzichtet der AN mit diesem Zusatz ja auf sein noch zu zahlendes Gehalt, Urlaubsabgeltung etc.

Ich würde sowas auch nicht unterschreiben ^^

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Man sollte wissen:

    Eine Kündigung muss der Empfänger nicht unterschreiben. Nie, gar nicht, niemals. Das ist völlig unnötig, und das weiß der Kündigende auch ganz genau. Wenn da also etwas unterschrieben werden soll, dann nur, damit der Kündigende einen zusätzlichen Vorteil gewinnt. In der Regel geht es nur um eine Bestätigung, dass die Kündigung erhalten wurde - das ist im Großen und Ganzen unbedenklich.

    Sobald aber nach dem Satz "bestätige ich den Erhalt" noch etwas kommt, sollte man misstrauisch werden und jegliches Schreibwerkzeug weit von sich werfen. Alles, was man dann noch unterschreibt, kann sich zum eigenen Nachteil auswirken.

    Die Klausel "vereinbarungsgemäß" ist noch relativ unbedenklich - zu den unausgesprochenen Vereinbarungen eines Arbeitsvertrages gehört vieles, über das man sich keine Gedanken machen muss, weil der Gesetzgeber da gute Grundlagen geschaffen hat.

    Bei der Formulierung "keine weiteren Forderungen" sollten aber alle Alarmglocken schrillen. Eine solche Klausel unterschreibt man grundsätzlich nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der AN so unterschrieben hat (auch noch mit dem Zusatz) verzichtet er auf alle Ansprüche wie Abfindungen usw. Er kann sich auch nicht darauf berufen, unter Zeitdruck gestanden zu haben.

    Hinterher weiß man's immer besser und man weiß nie wie man selbst reagiert hätte, aber wenn sich die Kündigung schon andeutet darf man nicht unterschreiben, bevor man sich nicht entsprechend informiert hat.

  • Zurra
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Von einer vereinbarungsgemäßen, fristlosen Kündigung hört man selten. Im Rahmen der Vertragsfreiheit sollte sich sowas aber durchaus wirksam vereinbaren lassen. Deshalb sollte man vorsichtig sein, wem man was unterschreibt. Besonders was den Zusatz "keine weiteren Forderungen" angeht, der ist viel zu allgemein gehalten - oder verzichtet der AN auch auf das letzte Monatsgehalt bzw. offene Gehälter generell, ein qualifiziertes Zeugnis, Herausgabe seiner persönlichen Sachen, Urlaubsabgeltung etc.?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Passus das er keine Forderungen mehr hätte an der Firma hätte ich nie unterschrieben.Ist auch Rechts Ungültig denn Löhne gehen vor unbezahlte Rechnungen aus der Konkursmasse.

    Quelle(n): Pleite.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann dagegen angehen wenn dies unter Druck unterschrieben werden musste. Hatte er Bedenkzeit bleibt die Vereinbarung gültig

  • ***
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    VEREINBARUNGSGEMÄß beendet, unterschreibe nicht, vereinbarungsgemäß beendet kann konsequenten beim Arbeitsamt haben ( drei Monate kein Arbeitslosen Geld) wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, berate dich mit einem Anwalt. Der Arbeitgeber versucht gans billig aus dem Dilemma raus zu kommen.

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