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Carola fragte in Politik & VerwaltungPolizei · vor 1 Jahrzehnt

Werden zurückgezogene Anzeigen komplett aus der Akte entfernt, oder...?

...steht dann immer da, dass sie jedoch zurückgezogen wurde?

Ich kann irgendwie nichts darüber finden.

Bitte, ist wichtig.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Was in deutschen Akten einmal steht, wird

    nie ganz gelöscht. Das ist genau wie bei

    XP, trotz löschen verschwindet es nie ganz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das ist dann in der Akte vermerkt, und bleibt es auch sehr lange. Wie lange so eine Akte bis zur vollständigen Löschung mit solchen Vermerken erhalten bleibt, weiß ich nicht.

    Ein Kollege hatte kürzlich Probleme wegen seiner Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad, er mußte zu einer Ärztin. Sie hatte seine komplette Akte vorliegen, auch die Sachen, die er vor weit mehr als zwei Jahren angestellt hatte, waren alle da drinn.

    Gruß Karsten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, sie werden eine Zeit lang verwahrt

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das sollte verschwinden, ist aber nie so. Einmal im Verdacht , das bleibt noch lange bis nach dem eigenen Tod.

    Grüße Uwe

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht solltest du erwähnen, um was für eine Anzeige es sich gehandelt hat. Es gibt da, je nach vorliegender Straftat, bestimmte Zeiten, in der die Akte aufbewahrt werden muss. Rechtlich gesehen kann nur der Staatsanwalt eine Anzeige einstellen. Lediglich bei den so genannten Antragsdelikten (Beleidigung, Hausfreidenbruch usw.) ist er daran gebunden, ob ein Strafantrag vorliegt oder nicht,da hier der Strafantrag des Geschädigten Prozessvorraussetzung ist.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    eine zurückgezogene anzeige ist keine anzeige.keine anzeige,also kein verfahren,!

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