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Weiß jemand von Euch, wie viel Zeit zu vergehen hat, bis man nach einem Insolvenzverfahren f. Kleinunternehmen?

... wieder neu anfangen kann? Oder gibts da keine festgelegten Zeitfenster, die man einzuhalten hat? Kann man lustig weiter machen direkt nach dem Insolvenzverfahren? Für mich ist das alles Neuland. Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand auf die berühmten Sprünge helfen könnte.

Lieben Dank im Voraus.

Update:

@Gummizelle

*Lach

Nun häng' Dich man nicht zu sehr an meinem "lustig" auf. Aber ich weiß, wie Du es meinst und sicher auch, wie ich es meine.

Eine Gummizelle ist ab und an vllt auch für mich mal hilfreich.

Niemand hat gesagt, dass es leicht ist, aber soooooo....

Wie dem auch sei. Du hast mir schon mal sehr geholfen. Deine Angaben sind für mich prima verwertbar. Dank Dir bis hierher sehr.

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da gibt es keinerlei Zeitfenster. Du kannst jederzeit ein neues Kleinunternehmen gründen, allerdings wird es dir kaum möglich sein, das Alte "lustig" weiterzuführen, auch wenn es sich um eine GbR handelt. Des weiteren müssen Gewinne und Überschüsse der neuen Firma, die über dem Existenzminimum liegen, an den Insolvenzverwalter abgegeben werden - und lustig ist das bestimmt nicht.

    Nachtrag: Ich hänge mich nicht an dem "lustig" auf, dafür bin ich ja in der Gummizelle. Aber nur mein Rat: Du solltest dir eine Neugründung reiflich überlegen, weil es da wirklich nicht mehr spassig wird - Empfehlung wäre über ein Familienmitglied mit einem pfändungsfreien Angestelltenvertrag.

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