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darf ich eigentlich raus gehen, wenn ich ....?

... krankgemeldet bin?

hatte magen-darm-grippe, doch nun fühl ich mich schon besser. draußen ist so schönes wetter und ich würd gerne etwas die sonne genießen. was aber, wenn ich einer kollegin begegne? darf ich überhaupt raus?

Update:

es sind so viele unterschiedliche antworten dabei, dass ich mir nicht ganz sicher bin...

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13 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ...alles, was der gesundheit dient, ist erlaubt...und frische luft ist gesund...

  • Fiene
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Naja, bei Magen-Darm hat man ja normalerweise lieber eine Toilette in der Nähe...

    Allerdings ist ein Spaziergang an der frischen Luft gut, um den angeschlagenen Kreislauf wieder in Schwung zu bringen. Ausserdem könntest Du ja gerade auf dem Weg zur Apotheke sein.

    Sich in ein Eiscafe zu setzen wäre allerdings nicht die schlauste Idee

    @Tiqvah - wenn ich krank bin, bekomme ich meine Medikamente nicht vom Arzt, sondern ich bekomme ein Rezept.

    Hat die Apotheke zu, muss ich später noch mal hin - haben die das Zeug dann nicht da, muss ich noch mal wieder kommen. So what?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schau mal auf die Krankmeldung... Da steht, daß Du "arbeitsunfähig" bist, nicht lebensunfähig.

    Natürlich kannst Du 'raus gehen. Sobald Du Dich aber wieder so fit fühlst, daß Du arbeiten kannst, bist Du allerdings verpflichtet, wieder arbeiten zu gehen.

  • HR
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    ich denke schon , du bist nicht Bettlägerig.Natürlich hat der Arbeitnehmer nicht die Pflicht im Bett zu liegen. Dennoch ist von Außenaktivitäten abzuraten – im Allgemeinen riskiert man zu viel. Ein krank gemeldeter Arbeitnehmer, der vom Chef beim Einkaufen oder im Cafe gesichtet wird, gibt – ganz davon abgesehen, ob er heilungswidrig handelt oder nicht – ein schlechtes Bild von sich ab und gefährdet das gegenseitige Vertauen sowie das Arbeitsklima.

    das habe ich gerade gefunden....

    hier regent es,genieß die Sonne...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also zum Arzt und Lebensmittel kaufen darf man, warum auch nicht etwas erholen.

    Krankenhausinsassen dürfen sich ja auch draußen erholen (für viele Krankheiten sogar wichtig).

  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles was der Gesundwerdung zuträglich ist, darfst Du machen. Ergo ein leichter Spaziergang ist erlaubt. Nicht erlaubt ist das Sonnenbaden, ein Gang ins Kino, sportliche Aktivitäten draußen etc.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du raus gehst um dich durch die Natur zu erholen ist das denke ich schon ok, aber nur wenn es wirklich nötig ist. Sofern du nicht nebenbei einkaufen oder ins Kino gehst dürfte das schon passen ;)

  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Meine Schwester ist einfach und schnell mit dieser natürliche Heilung Candida genommen http://hefe-infektion.naturliche.info/

    Ich schlage vor, Sie an ihrem Standort zu suchen, weil es eine natürliche Methode, die wirklich gut funktioniert, ist!

  • d0lce_
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn die dich sehen sag einfach ich war/bin auf dem weg zum arzt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt immer auf die Krankheit an.

    Wenn man einen Gips hat z. B.. dann schon.

    Wenn man eine Magen-Darm-Grippe hat wie Du, weiß ich nicht, wie es rechtlich aussieht.

    Aber ich meine, besser zu Hause zu bleiben, weil man bei dieser Krankheit ja oft auf's Klo muss.

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