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avalon
Lv 7
avalon fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Sollten Kapitalverbrechen vom Beichtgeheimnis ausgeschlossen werden?

Priester und Pfarrer etc haben das Beichtgeheimnis unter allen Umständen und bei jedem Verbrechen zu wahren.

Sollten in einem säkularen Staat Kirchen nicht die Pflicht haben,bei schweren Straftaten das Beichtgeheimnis aufzulösen.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    In einem SÄKULAREM Staat hat das RECHT , die Strafverfolgung ÜBER allen "religiösen" abergläubischen Vorstellungen zu stehen . Ein so gen. "Beichtgeheimnis" hat da zu enden , wo das Strafrecht des Staates greift .

    Ein Pfaffe ist kein Rechtsanwalt , die Anwalts-Schweigepflicht zählt da nicht !

    Nichtanzeigen einer Straftat , einem MORD beispielsweise macht den "Beichtvater" zum Mitwisser . Er deckt also ein Verbrechen und ist somit mitschuldig und zu bestrafen !

    Nicht nur Kapitalverbrechen müssen vom "Beichtgeheimnis" ausgeschlossen werden , sondern JEDE Straftat , zu deren Mitwisser irgendjemand wird , auch Pfaffen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist grundsätzlich die Frage der *Vertraulichkeit*

    Die hat ein Arzt, ein Therapeut und eben auch ein Priester zu garantieren.

    Ist ihm etwas anvertraut worden was er mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren kann, kann er die Gesprächsbereitschaft ablehnen und den Klienten/Patienten/Rat suchenden immer wieder ersuchen von seinem Vorhaben ab zu sehen, bzw. ihn stärken/bestätigen, sich mit Hilfe eines guten Juristen zu stellen.

    Klappt meistens - natürlich nicht immer...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Trennung von Kirche und Staat ---> Kirche muss nicht.

    Der Staat kann sie dazu nicht zwingen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ganz eindeutig: Ja.

    Ich schließe mich hier Loki an. Dabei geht es zunächst noch nicht mal ausschließlich um Straftaten. Unser Dorfpfarrer erzählt regelmäßig davon wie schwer es ihm mit niemanden über die Dinge reden zu können, die er so erzählt bekommt. Und das müssen ja nicht zwangsläufig verbotene Dinge sein.

    Was ist mit der Mann hat die Frau betrogen? Der Priester mag die Frau auch. Warum sollte er nicht das Recht haben, ihr das zu erzählen?

    Die meisten großen kirchenleute werden das wohl naturgemäß anders sehen, aber ich denke die meisten einfach Pfarrer würden hier zustimmen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, auch Ärzte und Anwälte haben eine Schweigepflicht

  • HGH
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ein priester ist ein priester und kein jurist.ich bin zwar nicht für das beichtgeheimnis,aber es besteht und sollte auch so bleiben oder abgeschafft werden.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ...dann werden die Verbrecher niemand sagen... Sicher wäre es nicht schlecht wenn d Priester d Verbrecher überreden könnte zu seiner Tat zu stehen, um sein gewissen zu erleichtern!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du machst dir vermutlich völlig falsche Vorstellungen.

    Das Beichtgeheimnis spielt ohnehin nicht die geringste Rolle in unserem Rechtssystem. Es gibt nicht einen einzigen Fall in der Rechtsgeschichte der letzten dreißig Jahre, in dem das "Beichtgeheimnis" eine Rolle gespielt hätte.

    Was "die Kirche" draus macht, wenn ein Perverser einen anderen Perversen aufisst, kümmert mich nicht die Bohne. Ich merke nur, dass die Ideale "der Kirche" sich stetig ändern.

    Und dass es immer mehr "Kirchen" gibt, die sich "Kirche" nennen.

    In einem säkularen Staat haben die Kirchen gleiche Rechte und Pflichten wie andere Rechtssubjekte. Und für alle anderen Subjekte gibt es kein Beichtgeheimnis. Auch nicht für die Kirchen.

    Warum diskutieren wir nicht darüber, dass es in unserem Rechtssystem keine Anzeigepflicht gibt?

    Weil Y!C kein Diskussionsforum ist.

    Und das ist auch gut so, wie schon Herr Wowereit sagte.

    Bitte lasst es dabei.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also das gibt`s ja heute gar nicht mehr... das einer in die Kirche geht und ein Mordsgeheimnis dem Pfarrer beichtet...

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