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Autounfall - Schuldfrage?

Hallo zusammen,

heute hatte ich meinen ersten Unfall ( nein, es ist kein Aprilscherz ): ).

Unfall passierte in de Stadt kurz nach dem Abbiegen an einer Kreuzung ( 10 Meter).

Aufbau der Straße ist ohne Mittelstreifenmarkierung, jedoch rechts und links ein Fahrradschutzstreifen.

Bin nach der Kreuzung rechts abgebogen und nach ca 10 Meter wollte ich wenden. Hab also ein kleines Stück nach rechts ausgeschert und dann gewendet, dabei ist der Hintermann mir mit seinem rechten Blinker mir in die Fahrertür gerattert.

So nun meine Frage: Wer hat die Schuld?

Normal ist es ja wer auffährt hat Schuld, aber ich habe die Vermutung, dass es in dem Fall nicht so ist oder irre ich mich?

Schönen Abend

Sven

Update:

HudiHoo: nach rechts ausscheren = in den Gegenverkehr? Rechts ist zum Bürgersteig hin. oder meintest du das?

Update 2:

thomas kannst du das auch begründen? wäre nett

gruß

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wenden nach 10 meter wird dein problem sein,vermute ich...

    das hier gefunden:

    "Der Wendevorgang hat mit äußerster Sorgfalt zu geschehen, das

    gebietet strikt die StVO und wurde auch durch Gerichtsurteile

    bestätigt."

    noch verständlicher:

    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php

    "Hab also ein kleines Stück nach rechts ausgeschert und dann gewendet"...DAS DARFST DU NICHT!!!sondern nur die LKW's

    denn das hier gilt:

    "wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    du hast schuld!

    nachtrag: der nachfolgende verkehr rechnet damit, dass du "nur" rechts ranfährst, muss aber nicht damit rechnen, dass du wenden willst. vor allem nicht 10m nach ner kreuzung, wo man im allgemeinen beschleunigt. du hättest vor dem wendemanöver in die spiegel schauen müssen.

    den, der dir rein gerauscht ist trifft allerhöchstens ne geringe teilschuld- allerallerhöchstens

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Mär das immer der auffährt schuldig ist vergessen wir mal schnell.

    Es wird auf eine Schadensteilung hinauslaufen, wie die aussieht, von 30:70 bis 70:30 ist alles drin.

    Aber jetzt mal zu den Einzelheiten, wer nach links abbiegt ( Wenden ist doppeltes abbiegen ) muss sich mit doppelten Schulterblick und Spiegel vergewissern das er nicht überholt wird.

    Überholen darf man, aber nicht bei unklarer Verkehrslage.

    Jetzt haben wir zwei Unfallursachen deren Zusammenspiel eben zu dem Unfall geführt haben.

    Zwei Unfallverursacher bedeutet Schadensteilung. Wie geteilt wird ist jetzt von Feinheiten abhängig. War für den wo dich überholen wollte erkennbar ( Blinker Fahrweise ) das Du wenden wolltest. Oder konnte er ( Schlenker nach rechts) davon ausgehen das Du anhalten wolltest.

    Deshalb, hätte er das Wendemanöver erkennen müssen 70:30 für dich, war er nur etwas zu voreilig 30:70 gegen dich. Hat er davon ausgehen können Du hältst rechts an, dann 100% gegen dich.

    Melde den Schaden deiner Versicherung und warte was die aushandeln. Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben, nutze die und gehe zum Anwalt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du denn geblinkt, damit die Fahrer hinter dir deine Absicht wenigstens angekündigt bekommen? Ich finde das generell sehr nervig, wenn Leute erst mal in Gegenrichtung ausscheren. Wenn ich solche Manöver mache, biege ich entweder direkt in die gewünschte Richtung ab oder stelle mich bei schmaleren Straßen erst mal rechts an den Rand.

    Vor paar Jahren bin ich einem Kleintransporter wie bei dir beschrieben exakt so rein gefahren, weil er so toll ausscheren musste. Die Polizei haben wir nicht gerufen, aber die Reparatur meines Wagens hat er bezahlt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt auf die Details an. Wenn Du ohne linken Blinker nach rechts bist und der Hintermann im Grunde genug Platz zum Passieren hatte, dann ist der wohl aus dem Schneider.

    Hast Du dagegen links geblinkt und er hat versucht sich aggressiv und unter teilweiser Benutzung der Gegenfahrbahn vorbeizudrängen wird einiges an ihm hängen bleiben ...

    Bei Verkehrsrechtsschutz hilft eventuell auch ein Anwalt. Wenn's echt nur Blinker und ein Dellchen in der Tür war - einigt Euch gütlich, ist am billigsten. Ansonsten der Versicherung melden, die prüfen dann schon wer schuld war.

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