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Auskunft zu Angehörigen 1.Grades im Krankenhaus?

An alle ECHTEN schlauen Köpfe!

Bin am verzweifeln!!!! Ein Verwandter von mir wurde ins Krankenhaus gebracht. Nun habe ich versucht eine Auskunft über diesen Verwandten 1. Grades zu bekommen. VERGEBENS! Der Arzt wimmelte mich am Telefon ab, mit dem Hinweis das ich ja jeder X-Beliebige sein könnte. Ich sagte ihm das ich das Geburtsdatum oder andere Daten des Betroffenen sagen konnte, vergebens!!!!

Meine Frage an EUCH, DARF ER DAS SO? Wenn nein, was kann ich konkret dagegen tun?

Wohne sehr weit entfernt u. habe nicht die Möglichkeit pers. hinzufahren....

Also bitte, gebt mir ein paar nützliche Tipps...bitte zückig.

Danke im vorraus...

LG

7 Antworten

Bewertung
  • Ilf
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Krankenhaus handelt richtig. Sie dürfen dir nix sagen. Selbst wenn es ein Eltern, Geschwister teil oder auch wenn es dein eigenes Kind ist (sobald es über 18 ist). Sie können sich damit strafbar machen (Stichwort ärztliche Schweigepflicht), es könnte ja auch sein dass derjenige gar nicht will das du über seinen Gesundheitszustand informiert wirst. Du kannst dich aber durch andere Verwandte über seinen Gesundheitszustand informieren lassen. Und wenn dein Verwandter nicht mehr bei Bewusstsein ist, wird über das Amtsgericht ein Betreuer bestellt und dieser Betreuer darf dir auch Auskünfte geben. Ob ein Betreuer bestellt ist kann bzw darf dir das Krankenhaus sagen.

    Quelle(n): bin examinierter Altenpfleger und sowas habe ich gelernt.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Da kann ich den anderen nur recht geben, du musst schon selbst ins Krankenhaus fahren und dich dann dort an den zuständigen Arzt wenden. Ich weiß das ist, gerade wenn man weiter weg ist und nicht schnell mal zum Krankenhaus fahren kann, nervig. Was du probieren kannst ist wenn dein Verwandter ansprechbar ist, das er ein kurzes schreiben fertig macht mit deinem Namen und deiner Telefonnummer und er/sie den Ärzten darin die Erlaubnis gibt dir telefonisch Auskunft über seinen Gesundheitszustand und Behandlung zu genen.

    Viel Glück

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er kann das am Telefon verweigern das ist korrekt ,weil du ja wirklich jeder sein könntest also persönlich ins Krankenhaus fahren und ausweisen dann gehts auch.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verwandte 1. Grades sind Kinder und Frauen und selbst die sollten im Regelfall keine Auskunft am Telefon erhalten,man weiß ja nie wer wirklich am anderen Ende der Leitung ist.

    Und der Arzt ist voll im Recht,er steht unter Schweigepflicht und würde sich strafbar machen wenn gegenüber 3. auskunft erteilen würde.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt die ärztliche Schweigepflicht und wenn der Arzt irgendwelche Patientendaten an irgendjemanden ausplaudert, kann ihn das seine Zulassung kosten. Deshalb geht er natürlich auf Nummer sicher und ist misstrauisch, denn woher soll er wissen, dass du wirklich ein Verwandter bist ?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du bist kein Angehöriger 1. Grades, wenn es deine Frau wäre oder Kind, dann ja, aber so muss er dir keine Auskunft darüber geben. Er ist völlig im Recht.

    gruß

    Franky

  • vor 1 Jahrzehnt

    da hast du keine wahl, entweder sie rufen dich von sich aus an, oder du musst hinfahren.

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