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3 Antworten
- Peter KLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
wegen Ungleichbehandlung haben die Gerichte auch für Lohnsterzahler die 7-jährige Frist als
zutreffend bewertet:
Unternehmer, Selbstständige und andere Steuerzahler hingegen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, dürfen sich demgegenüber bis zu sieben Jahre mit der Abgabe einer Steuererklärung Zeit lassen: Die Frist setzt sich zusammen aus der ...
- vierjährigen Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abgabenordnung (AO) und der
- dreijährigen Anlaufhemmung gemäß § 170 AO, nach der die Festsetzungsfrist erst zu laufen beginnt -
Das bedeuet, daß in 2010 bis zurück zu 2003 Einkommenssteuerklärungen (Lohnsteuerjahresausgleich) rückwirkend von den Finanzämtern zu bearbeiten sind -
- vor 1 Jahrzehnt
hallo!
Für Arbeitnehmer, Pensionäre und Betriebsrentner (also Personen, die nicht zur Steuererklärung verpflichtet sind) gilt eine 4-Jahres-Regelung.
Bei Personen aber, die verpflichtet sind eine Steuererklärung zu machen, beginnt die 4- Jahres-Regelung erst mit Ablauf des dritten Jahres nach dem Steuerjahr. Sie können die Steuererklärung also bis zu 7 Jahre rückwirkend einreichen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
bis zum 31.05.2010