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Steuerpflicht Rückauswanderer?

Hallo!

Gute alte Bekannte unserer Familie sind bei Eintritt ins Rentenalter in die USA ausgewandert und haben dort 25 Jahre gelebt.

Im August letzten Jahres sind sie nun zurückgekommen nach Deutschland. Wie sind denn nun die Renten zu besteuern? Müssen Sie eine Steuererklärung abgeben oder erst für 2010 da sie ja erst im August zurück kamen? Müssten Sie dann die Rente für das ganze Jahr oder nur ab August angeben?

Oder sollten Sie vielleicht Steuererklärungen ab 2005 abgeben wenn sie die Rente ohnehin die ganzen letzten 25 Jahre in Deutschland versteuern hätten müssen?

Gehen wir mal davon aus dass die Rente(n) so hoch sind dass zumindest ab 2005 Steuern hätten gezahlt werden müssen und sich die Frage ob das überhaupt nötig ist eine Steuererklärung abzugeben erübrigt.

Danke für Eure Antworten.

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da sie ihren Wohnsitz gem. §8AO im Inland hat sind sie unbeschränkt Steuerpflichtig. Ob sie eine Steuererklärung abgeben müssten regelt der §56EStDV in dem es heißt:

    Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben:

    Ehegatten, bei denen im Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 des Gesetzes vorgelegen haben und von denen keiner die getrennte Veranlagung nach § 26a des Gesetzes oder die besondere Veranlagung nach § 26c des Gesetzes wählt,

    a) wenn keiner der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen und der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als das Zweifache des Grundfreibetrages nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung betragen hat.

    Der Grundfreibetrag ist 7 834 Euro * 2 = 15.668€

    Wenn sie Einkünfte über 15.668€ im Jahr haben sind sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

    Wenn sie vor 25 Jahren das erste mal die Rente bezogen haben ist der Besteuerungsanteil 50%, dh. die hälfte ist steuerfrei und die andere häflte muss besteuert weden. (§22 EStG)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das die Gesetzliche Rente nur 60 % ausgezahlt wird wenn einer nach Übersee geht wird sie wohl nicht zu versteuern gewesen sein.

    Es ist an zu nehmen das sie sich vermutlich Privat sehr gut abgesichert haben das sie es sich leisten konnte zur USA zu gehen

    Ein Neffe von mir ist in 1958 nach Kanada ausgewandert und kam auf seine alten Tage nach Deutschland zurück, er hatte nicht so viel erspartes und so gingen sie nach zwei Jahren nach Kanada zurück wegen die wenige Auszahlung der Rente.

    Quelle(n): Heimkehrer.
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