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Darf ich für einen Privatverkauf eine Rechnung schreiben?

Habe über ein Inserat etwas privat gebraucht verkauft, der Käufer fragt nach einer Rechnung, darf ich diese ausstellen?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Käufer möchte wohl nur etwas schriftliches in Händen haben. Dafür ist eine Rechnungsstellung aber nicht angebracht. Vielmehr genügt hier die Übergabe und Zahlung durch eine Quittung zu dokumentieren.

    Der Begriff „Rechnung“ wird gelegentlich mit dem Begriff „Quittung“ verwechselt. Während eine Rechnung jedoch das Bestehen einer Forderung dokumentiert, bestätigt eine Quittung, dass eine Forderung erloschen ist (zum Beispiel durch eine Zahlung).

    Ein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung ist zivilrechtlich - anders als in Bezug auf eine Quittung (§ 368 BGB) und anders als im Steuerrecht nicht ausdrücklich geregelt.

  • Klaus
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kannst du.

    Du musst den Zusatz hinein schreiben:

    Die gesetzliche Mehrwertsteuer wurde nicht erhoben.

    Die Rechnung sollte dann in deiner Steuererklärung auftauchen.

    >>9<<

  • vor 1 Jahrzehnt

    "anders als im Steuerrecht nicht ausdrücklich geregelt."

    ...also, genauer gesagt: Im Umsatzsteuerrecht. Andere Steuerarten befassen sich nicht mit Rechnungen. Da du als Privatmann mit Umsatzsteuer nichts zu tun hast, besteht für dich auch kein Zwang, eine Rechnung zu erstellen. Und da du als Privatmann immer noch nichts mit Umsatzsteuer am Hut hast, darf ein Hinweis auf eine Umsatzsteuer schon überhaupt nicht erfolgen.

    Eine "gesetzliche Mehrwertsteuer" gibt es hier nicht. Warum? Richtig, weil du als Privatmann mit Umsatzsteuer nichts zu tun hast.

    Das mit der Quittung ist der richtige Weg.

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