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Wenn man ein Erbe ausschlägt, muss man trotzdem die Beerdigung bezahlen?
Als letztes überlebendes Familienmitglied, muss man die Beerdigung bezahlen, wenn man das Erbe ausgeschlagen hat? Ich glaube nicht, benötige aber so schnell wie möglich fundierte Antwort. Danke.
9 Antworten
- silberlachsLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
so einfach kann man die Frage nichtr beantworten.
Als Tochter z.b. mußt Du. Wobei es gibt einige Ausnahmen; Der Tote war z.B. verheiratet- hier als einziger Erbe fällt weitere Erläuterung dazu weg. Man kann nicht, da man z.B. Hartz 4 erhält. Der Tote hat in weiser Vorraussicht eine Sterbekasse abgeschloßen, die ausreicht um die Beerdigung zu decken. Erben, heißt oft Verpflichtung, aber ein Erbe ablehnen, da muß schon geprüft werden. Wie ist denn der nähere Kontakt. Ich muß z.B. für meinen eigenen Vater nicht bezahlen, wegen Unzumutbarkeit und nachweislich keinen Kontakt mehr. Also ein bißchen mehr benötigen wir schon für das Antworten....
- RLLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja - Du muÃt zahlen.
Beerdigung ist Familienpflicht
Die Bestattungsgesetze der Bundesländer regeln genau, wer sich um die Bestattung kümmern muss. Das sind in erster Linie die nächsten Verwandten, allen voran der Ehegatte des Verstorbenen, dann die erwachsenen Kinder. Wer Erbe ist oder wie das Testament aussieht, ist für die „Bestattungspflicht“ unerheblich, wie es im Amtsdeutsch heiÃt.
http://www.focus.de/finanzen/recht/erbschaft/famil...
oder auch hier:
- idril_arienLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn nicht genug Geld für die einfachste Beerdigung da ist, wird man auf dich zurückkommen. Es hängt natürlich vom Verwandschaftsgrad ab.
- LE-TinaLv 6vor 1 Jahrzehnt
ohne viele Worte nur einen Link
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbe-ausgeschlagen...
mit den Gesetzestexten zu deiner Frage
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- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
.. Ja... Jeder muss beerdigt werden, auch wenn nichts hat zu vererben! Beerdigung hat nichts, aber gar nichts mit Erbrecht zu tun, sondern der letzte Akt was lebenden d Toten machen können...
...wiederum ist die Frage ob die Hinterbliebene diese Kosten übernehmen können oder nicht... Wenn jemand z.B. niedrige Rente hat, oder Hartz4 Empfänger ist, dann ist einen Unzumutbare Kosten, was dann meistens d Stadt/Ort übernimmt, in einen der billigste Form.. Doch ist wichtig diese Tatsachen vorher klären, da du keine Exklusive Beerdigung machen kannst, und dann naher d Rechnung einreichen...
- vor 1 Jahrzehnt
hallo
ja natürlich auch bei schulden wenn sie vererbt werden so war es bei einer freundin von mir da keine weiteren angehörige da waren
tschau
- vor 1 Jahrzehnt
Muà man nicht und schon garnicht wenn die benötigten Geldmittel aus Gründer welcher auch immer nicht vorhanden sind .Die Kosten trägt dann die Komune ,aber letztendlich ist es eine Peitätsfrage .
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auf gar keinen Fall. Du hast nichts davon und sollst auch noch zahlen, dann soll der Staat das auch übernehmen, der ja schlieÃlich auch erbt.
Wenn du immer noch unsicher bist frage doch einfach mal einen Anwalt für Erbrecht, dann weiÃt du es genau.
GruÃ
Franky