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Julia E fragte in Schule & BildungHochschule · vor 1 Jahrzehnt

Sind Studiengebühren und Semesterbeiträge das selbe?

Frage gilt für Hamburg. Semesterbeitrag ist 254,50. Kommt da noch was hinzu oder ist das alles, was man zahlen muss?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Antwort von Sascha ist leider nicht korrekt.

    Studiengebühren für Hamburg:

    In Hamburg wurden im Sommersemester 2004 erstmals 500 Euro Studiengebühren für Studenten erhoben, die nicht in der Region Hamburg (Stadt plus umgebende Landkreise) wohnen oder die Regelstudienzeit deutlich überschritten haben. Ähnliche Pläne verfolgen die SPD-geführten Länder Bremen und Rheinland-Pfalz. Die Erhebung der Studiengebühr für Studenten, die außerhalb der Region wohnen, wurde im Frühjahr 2005 nach einer Klage vorübergehend ausgesetzt.

    Die Einführung eines allgemeinen Studienbeitrages für alle Studenten war ursprünglich für das Sommersemester 2006 geplant, wobei diese „Gebühr“ zunächst 500 Euro pro Semester betragen sollte. Die tatsächliche Einführung erfolgte jedoch erst zum Sommersemester 2007. Das Studienfinanzierungsgesetz zur Einführung von Studiengebühren wurde am 28. Juni 2006 mit den Stimmen der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft beschlossen.

    Im April 2008 kündigten die beiden künftigen Regierungsparteien der Hamburger Bürgerschaft, CDU und Grün-Alternative-Liste Hamburg, an, ein neues Studienbeitragsmodell ab dem Wintersemester 2008/09 einzuführen, nachdem die Studenten in Zukunft nur noch 375 Euro pro Semester zahlen müssen und die Zahlung erst ab einem Jahresgehalt ab 30.000 Euro (also in der Regel nach dem Studium) erfolgt. Dieser Vorschlag wurde am 18. Juni 2008 beschlossen.

    Zu den Studienbeiträgen kommt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro seit Sommersemester 2005.

    Semesterbeiträge:

    Der Semesterbeitrag ist eine pauschale Abgabe von Studierenden an die Studieneinrichtung (Fachhochschule oder Universität). Er setzt sich zusammen aus einem Verwaltungskostenbeitrag und den Sozialbeiträgen für AStA und Studentenwerk. Zusätzlich können weitere Leistungen, wie Semesterticket oder andere Vergünstigungen, über diesen Beitrag finanziert werden.

    Dieser Beitrag ist von jedem Studenten unabhängig von Einkommen oder Liquidität zu zahlen. Die Höhe ergibt sich aus der Addition der verschiedenen Kosten und variiert bei jeder Studieneinrichtung. Auch Unterschiede zwischen Standorten derselben Einrichtung sind möglich.

    Semesterticket:

    Das Semesterticket (auch Semesterkarte, Studiticket oder Studikarte) ist ein Fahrausweis für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), der für Studenten ein Semester lang gilt. Sie erwerben es durch die Entrichtung des „Semesterbeitrages“ bzw. „Sozialbeitrages“ bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung automatisch, auch wenn sie die Angebote nicht nutzen wollen. Weil diese Regelung für alle Studierenden gilt, kann das Semesterticket besonders günstig sein und nützt daher insbesondere denjenigen von ihnen, die regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    hallo julia,

    zum semesterbeitrag kommen noch (zB) semesterticket und studentenwerksbeitrag o.ä. (je nach uni verschieden). das zusammen ergibt die studiengebühr.

    grüße!

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