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ironic fragte in Politik & VerwaltungVerwaltung · vor 1 Jahrzehnt

Zwangsurlaub erlaubt?

Hallo, bin im öffentlichen Dienst tätig. Habe insg. 26 Tage Urlaub im Jahr. Nun will der Betrieb wie letztes und davor das Jahr auch zwischen Weihnachten und Neujahr zu machen um Strom zu sparen. Wir müssen nun alle Urlaub nehmen oder können Stunden ansammeln. Da das aber nun dieses Jahr VIER Tage sind, ist es schon eine ganze Menge von meinem Urlaub, aber auch recht viel um Stunden anzusammeln...Kann mir jemand sagen, ob der AG mir das vorschreiben kann?! Muss der Personalrat seine Zustimmung geben? Kennt sich da jemand aus. Würde mich über Antworten freuen.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du kannst doch Kündigen.

    Arbeit gibs wie Sand am Meer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei uns in der Firma ist zwischen Weihnachten und hl 3 Könige immer zu. Da müssen wir Urlaub nehmen. Dann gibt es 2 Brückentage im Jahr (der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam), da wird uns ebenfalls Urlaub abgezogen. Dann gibt es noch 3 Wochen Betriebsurlaub im Sommer. (Dieser Urlaub ist vom Betrieb vorgegeben)

    Wir hatten auch schon Jahre, in denen es im Sommer keinen Betriebsurlaub gab, da konnten wir individuell Urlaub planen,

    aber

    es mußten 3 zusammenhängende Wochen sein.

    3 zusammenhängende Wochen deshalb, damit die Erholung auch gewährleistet ist.

    Und da stimme ich voll zu.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Schauen wir doch mal ins BUrlG:

    § 7

    Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

    Hier sind wohl "dringende betriebliche Belange" gegeben.

    Meiner Meinung nach dürfte das problemlos drin sein. In der Privatwirtschaft kommt es oft genug vor, dass Betriebe für mehrere Wochen am Stück zugemacht werden, also warum sollte das im ÖD nicht möglich sein?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Personalrat wird dem zustimmen, nicht zuletzt auch wegen der Verpflichtung zu Kostenverantwortlichkeit.

    Aber: ist das nicht toll, wenn man das lange im voraus planen kann? Da läßt sich doch tatsächlich was unternehmen und man muss nicht zu dieser Zeit teure Last-Minute-Angebote wahrnehmen.

    Jammern auf hohem Niveau - Planung ist eben was Tolles!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bitte versuche Hartz 4 Empfänger zu werden.

    Dann hast du das ganze Jahr Urlaub und die Taschen voller Geld.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der AG kann das anordnen und das ganze sollte mit dem Personalrat abgesprochen sein. Der AG kann das aus wichtigen Gründen aber auch notfalls alleine entscheiden.

    Die Welt ist nicht immer so wie man sie sich wünscht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, selbstverständlich muss der Personalrat das abnicken.

    Mir hat man mit Kündigung gedroht(nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit!), wenn ich meinen Jahresurlaub nicht komplett in einem Stück im Sommer(Juni-August) nehme.

    Leider gibt es bei uns weder einen Betriebs-noch einen Personalrat...

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