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Betrieb übernommen! Wie lange Angestellten behalten?

Hy,

ein guter Bekannter von mir hat einen Bäckereibetrieb übernommen.

Kleinbetrieb mit 2 Angestellten.

Jetzt ist es leider so, das mein Bekannter (jetziger Chef) mit einem Angestellten nicht klar kommt.

Macht ständig krank, beschwerd sich hintenrum über die Arbeit, usw.

Chef hat langsam die Schnauze voll, ist sich aber nicht im Klaren wie lange er ihn behalten muss.

Wäre sehr dankbar über nützliche Tips.

Seit anfang Januar den Betrieb übernommen.

Mfg

Update:

@ kurt j: Und noch weniger deines! Anscheinend schon mal so etwas erlebt, sonst würdest ja nicht reagieren wie ein Kleinkind^^

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn er den Betrieb übernommen hat, zählen auch die Jahre die der Arbeitnehmer insgesamt in dem Betrieb gearbeitet hat. Also hat er sozusagen die Vorjahre auch mit übernommen.

    Es gelten folgende Kündigungsfristen: § 622 BGB

    WWnn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder dem Unternehmen

    1. zwei Jahre bestanden hat,

    einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

    2. fünf Jahre bestanden hat,

    zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats

    3. acht Jahre bestanden hat,

    drei Monate zum Ende eines Kalendermonats

    4. zehn Jahre bestanden hat,

    vier Monate zum Ende eines Kalendermonats

    5. zwölf Jahre bestanden hat,

    fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats

    6. fünfzehn Jahre bestanden hat

    sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats

    7. zwanzig Jahre bestanden hat,

    sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Falls keine explizite Vereinbarung über die Übernahme und das behalten von Angestellten bei der Übernahme des Betriebes gemacht wurde, hat dies keinen Einfluss. In diesem Falle kann der Arbeitgeber gemäß der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist kündigen, bzw. den Arbeitnehmer abmahnen und nach 3 Abmahnungen kündigen, auch wenn diese Kündigung dann kürzer wäre als die vertragliche Frist. Bei schweren Fällen wie zB Diebstahl, Beleidigung des Arbeitgebers oder Untreue kann auch fristlos gekündigt werden.

    Quelle(n): Ich bin Geschaeftsfuehrer und habe mit diesen Fragen zu tun.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Firmenübernahme ist gleichzeitig auch eine Rechtsnachfolge. Das heißt ordentliche Kündigungen richten sich nach Arbeitsvertrag bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen ( auch aus der vorhergehenden Firma).

    Anders ist es bei Firmenkauf und Gewrbeneuanmeldung. Dann müssten auch neue Arbeitsverträge vorliegen, gegebenenfalls mit Probezeitregelung.

    Sihe "dehivi" - er hat so ziemlich genau gesagt wie es ist.

    3.Abmahnung und raus, ist nicht so einfach- es muß in jeder dieser 3 Abmahnungen der gleiche Grund vorliegen, der auch mit genauer Angabe Tag, Datum, Grund, Ort,...ausführlich geschildert ist.

    AN bekommen bei Klage überwiegend Recht,also nie darauf ankommen lassen, wenn es zu vermeiden geht.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist doch garantiert nicht dein problem, oder du schiebst einen angeblich bekannten vor, aber nehmen wir an es stimmt mit dem bekannten, bist du ein kleiner mobber und möchtest die dann freizuwerdende stelle neu besetzen. und der " Angestellte" hat eine kündigungszeit von 2 wochen bis zu minimal 3 monaten, je nach anzahl der jahre die er dem betrieb angehörte.

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    1.Abmahnung

    2.Abmahnung

    3.Abmahnung

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