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Zum Thema Erziehungsurlaub?

Wer kennt sich genauer mit dem Erziehungsurlaub aus und kann mir zwei Fragen beantworten. Angenommen eine Schwangere beantragt 1 Jahr Erziehungsurlaub nach dem Mutterschutz. Nur verliert sie während des Erziehungsurlaubs ihren Arbeitsplatz (Kündigungsschutz hat sie ja nur bis 4 Monate nach der Geburt) und möchte nun, um nicht arbeitslos zu sein, ein zweites Jahr Erziehungsurlaub nachträglich beantragen und dran hängen. Dazu meine erste Frage, geht das überhaupt? Also das das zweite Jahr im Nachhinein beantragt wird. Und wie sieht es mit der Geldleistung aus, normalerweise steht ihr ja dann kein Geld mehr zu da sie es für ein Jahr ausgezahlt bekommen hat. Oder berechnet sich dann irgendwas neu?

Vielen Dank für gute informative Antworten schon mal im Voraus!

1 Antwort

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Mutterschutz und Erziehungsurlaub ("Elternzeit") sind unterschiedliche Dinge und stehen unter besonderem Schutz.

    Während der Elternzeit besteht ein Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Es gilt unabhängig von der Dauer der Elternzeit und für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gleichermaßen.

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