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Komisch ist das schon, oder?
Wenn der Beweis nicht zu führenist, ist dann die Beweisführung in Form der überwiegenden bzw. größten Wahrscheinlichkeit erlaubt?
Darf man darstellen, als wüsste man ganz genau, was gut oder schlecht, was richtig oder falsch ist. Oder muss ständig wiederholt werden, dass es sich um Meinung handelt?
9 Antworten
- Lucius T FowlerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
> ist dann die Beweisführung in Form der überwiegenden bzw. größten Wahrscheinlichkeit erlaubt?
Streng genommen nicht, denn ein "Beweis", der auf Wahrscheinlichkeiten beruht, ist eben keiner. Aber würde man immer nur der "reinen Lehre" folgen und den "common sense" vollkommen außer Acht lassen, dann käme man mit einer Debatte nie zu Ende. Und außerdem gibt es sowas wie Erfahrungswerte: Dass Michael Schumacher mit Tempo 200 eine 90-Grad-Kurve fahren kann, halte ich für gerade noch möglich. Dass ich das auch kann ist hingegen unwahrscheinlich. Daher behaupte ich, aufgrund der höheren Wahrscheinlichkeit, man kann keine 90-Grad-Kurven mit Tempo 200 fahren.
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ich verstehe das Problem nicht so richtig. Wenn etwas Meinung ist (und/oder Ideologie), dann kann man das ruhig dazusagen - die Zuhörer kommen ansonsten ohnehin von alleine drauf. Wenn etwas belegt ist, soweit etwas eben belegt sein kann (also vor allem in den Naturwissenschaften), kann man es als Tatsache verkaufen. Ansonsten sagt man halt dazu, dass es wahrscheinlich oder möglich ist - je nach Grad der Wahrscheinlichkeit.
- Deus ex MachinaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mir scheint, Du hast zwei Problembereiche angesprochen, die nur bedingt - und unter gutem Willen - etwas miteinander zu tun haben.
Zunächst ist zu klären, was unter "Beweis" verstanden werden soll. Der logische Beweis ist ein anderer als der empirische Beweis. Ersterer findet nach formulierten Regeln und Methoden statt, und widerspricht die Beweisführung einer dieser Regeln bzw. mißachtet sie die Methode, so gilt er als hinfällig und nichts wert. Der empirische Beweis allerdings kann nicht anders, als mit Wahrscheinlichkeiten auszukommen. Angenommen, es gebe eine Theorie T, die einen bestimmten Zahlenwert als Größe prognostiziert; nun soll mithilfe eines geeingenten Experimentes die Richtigkeit dieses bestimmten Zahlenwertes bewiesen werden. In der Praxis ist es so, daß das Experiment mehrere Male wiederholt wird, wobei unterschiedliche Zahlenwerte als Resultat herauskommen werden. Aber durch mathematische Verfahren können diese vielen unterschiedlichen Zahlenwerte, die aus den Einzelmessungen resultieren, aufgrund ihrer Fehlerwerte in einen Bereich transferiert werden, den man "Vertrauensbereich der Messungswerte" nennt. Liegt dieser Vertrauensbereich der Messungswerte "in etwa" in signifikanter Nähe zum theoretisch postulierten Zahlenwert, so kann die in Frage stehende Theorie und somit der von ihr postulierte Zahlenwert als bewiesen gelten. Man kann aber auch nur sagen: Der theoretisch postulierte Zahlenwert stimmt nur zu einer mehr oder weniger bestimmbaren Wahrscheinlichkeit mit dem tatsächlichen Zahlenwert überein (z.B. die Gravitationskonstante ist nicht überall auf dem Planeten dieselbe, aber als Richtwert gelten 9,81 m/s² an den Polen und 9,83 m/s² am Äquator).
Das zweite nun von dir gestellte Problem hat weniger bzw. gar nichts mit Wahrscheinlichkeiten zu tun. Was gut ist - und ich nehme an, Du meinst damit das moralisch Gute -, darüber kann eine Person eine nicht bloß wahrscheinliche Meinung haben. Wie sollte man hier in diesem Falle auch die Wahrscheinlichkeit berechnen wollen?
Wenn man sich ganz genau sicher ist, was gut und schlecht ist, dann darf man dies auch so sagen, allerdings muß dieses Wissen auch plausibel begründet werden. (D.h.: Es reicht nicht aus, einfach zu sagen: "Ich weiß ganz genau, daß Beleidigen schlecht ist." Man muß der Rückfrage zuvorkommen, die da fragt: Woher weißt du das? Und d.h.: man muß eine Begründung für sein Wissen liefern, weshalb Beleidigen schlecht ist. - Und wohl gemerkt: Ein begründetes Wissen ist keine bloße Meinung!)
Wenn man sich nicht sicher ist, was gut und schlecht ist, dann darf man dies auch sagen. Man muß dann Abwägungen, meinetwegen auch Fallunterscheidungen anstellen, so daß man hinterher wenigstens zu einer halbwegs dezidierten Meinung gelangt, welche besagt, unter den-und-den Bedingungen finde ich X gut, wenn aber die-und-die Bedingungen herrschen, finde ich es schlecht; und zwar hier selbstverständlich auch jeweils mit Begründungen.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich finde, es ist ja auch eine moralische Verantwortung die Lösung zu finden. Natürlich ist dies in manchen Dingen nicht eindeutig zu klären. Aber eine genaue Konstruktion der Sache, unter der Erhebung von so vielen Beweisen wie möglich sollte zugelassen werden. Es passieren bestimmt Fehler. Das ist nicht zu vermeiden. Man kann nur Qualitativ das Beste machen, aber das sollte dann auch der unterste Anspruch sein.
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- vor 1 Jahrzehnt
Finde ich nicht.
Wissenschafts- und erkenntnistheoretisch gibt es fundierte und plausible Theorien, warum es keine absolute und objektive Erkenntnis gibt.
Aus Gründen der Redlichkeit und des eigenen wissenschaftlichen Anspruchs muss man heute m. E: zugestehen, dass die vertretenen Theorien nicht zwangsläufig der absoluten Wahrheit entsprechen müssen, denn das hat sich im Verlauf der Menschheitsgeschichte immer wieder gezeigt.
Das bedeutet aber nicht die relativistische Position, dass jede wissenschaftliche Theorie bloß eine Meinung ist, die durch andere austauschbar ist.
Die Vertreter der von Dir genannten Theorien (z. B. Fallibilismus oder hypothetischer Realismus) erkennen an, dass nicht nur konträre Theorien, sondern auch ihre eigenen falsch sein könnten.
Wenn man nicht einfach eine Meinung durchpauken will, sondern am Erkenntnisfortschritt interessiert ist, kann man z. B. klare Ansätze entwickeln, wie die eigene Theorie widerlegbar ist.
Es gab viele Beispele für Theorien, die als unbezweifelbar wahr galten, aber widerlegt wurden. Daher ist es eine Frage der Klugheit, auch weiter ausdifferenzierte Theorien, dier derzeit als plausibel gelten, nicht als unverrückbar wahr, sondern als vorläufige Hypothese zu formulieren.
Ein konkretes Beispiel: Was würdest Du sagen, wenn ich behauptete, dass die Welt nicht vor zig Jahren, sondern erst unmittelbar, bevor Du diese Frage gestellt hast, geschaffen worden wäre. All Deine Erinnerungen wären ebenso geschaffen worden wie Höhlenmalereien, historische Gebäude usw. Der Gegenbeweis ist unmöglich. Aber die Wahrscheinlichkeit dieser Theorie ist im Vergleich extrem gering.
Es ist wichtig, dass wir unsere Überzeugungen kritisch hinterfragen, nicht nur die Hexenverbrennungen haben gezeigt, dass scheinbar sichere Ansichten falsch sein können. Da wir Menschen aber auf Entscheidungshilfen angewiesn sind, können wir nicht im reinen Skeptizismus verharren, sondern hegen notwendigerweise Überzeugungen. Hätte man schon früher erkannt, dass diese Überzeugungen fehlherhaft sein können, hätten wir weit weniger Unsinn angestellt.
Es ist ein Unterschied zwischen selbstkritischer Theorie und bloßen Meinungsgekundungen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Niemand kann die alleinige Wahrheit für sich beanspruchen. Es handelt sich daher immer um die Meinung des Einzelnen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Im deutschen Recht kennen wir den "Beweis des ersten Anscheins".
Ich denke aber nicht, dass dieses Rechtsinstrument auf Werte und Moralvorstellungen anzuwenden ist,; ausgenommen diejenigen, wie wir als allgemeingültig betrachten und anerkennen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn der (besser finde ich "ein") beweis nicht zu führen ist, dann kann man auch keine beweisführung erbringen.
in der beweisführung lege ich meine theorie dar, natürlich die, die meiner meinung nach am wahrscheinlichsten ist. hierbei geht es um begründung und kritik, rekursiv. wenn wir dann die theorien weiterführend "begründen" können wir auch annahmen darüber anstellen was, wie du schreibst, richtig/falsch ist. dabei müssen wir uns nicht wiederholen, dass es nur "eine (gut durchdachte) meinung" ist.
denn im denken gibt es vieles was wir nicht mit empirischen methoden nachprüfen können.
grüße aus der sturmnacht.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
daß es sich um eine meinung handeln könnte, das laß mal außer acht!
man muß immer davon überzeugt sein, etwas gesehen zu haben, es auf grund eines studiums genau zu wissen, etwas mit belegen beweisen zu können, und das auch darstellen zu können.
etwas gehört zu haben, oder eine eingebung gehabt zu haben, das genügt nicht, in keiner weise.
rechtsanwälte sind gelernte meister, dies alles darzulegen, aber die richter auch.
ein indizienprozess beruht also nur auf der geschicklichkeit der kontrahenten.
gebe gott, dass ich diesen rechtsverdrehern und meinungsmachern nie in die hände fallen möge.